Mitglied inaktiv
Hallo bin nun etwas verwirrt,vielleicht könnt ihr mir ja helfen.Habe ET am 3.03.2008,ab 21.01.08 Mutterschutz und wollte nun meinen Arbeitgeber über meine bevorstehende Elternzeit informeiren.Es heißt man muss dies 7 Wochen vor Antritt der EZ tun,das wäre ja dann 1Woche nach der Geburt oder ? Meine meinte jedoch ich müsste dies noch diese Woche erledigen,da die 8Wochen Mutterschutz nach der Geburt als Elternzeit der Mutter gelten.Nun bin ich vollkommen durcheinander...Hilfe Vielen lieben Dank für eure Hilfe
Hallo ich hatte das gleiche problem du must die Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt schriftlich bei deinen Arbeitgeber einreichen mit Datum ab wann du Elternzeit nehmen möchtest und wie lange. es ist richtig das der Mutterschutz an die Elterzeit angerechnet wird aber nur für das Elterngeld nicht beim arbeitgeber..und es kommt drauf an wie lange du Elternzeit nimmst hier ist ein adresse da kannst du alles nachlesen Gehe auf auf der startseite elternzeit beim arbeitgeber beantragen weiter unten hast du auch noch ein paar Beispiele lieben Gruss yvonne http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm
Hallo, also man muss die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn beantragen. Der Mutterschutz zählt nicht als Elternzeit. Also 1 Woche nach der Geburt muss man spätestens beantragen, es sei denn der Mutterschutz nach der Geburt verlängert sich wegen eines früheren ET. Mirjam
Am besten sprichst du das jetzt schon mal mit deinem AG durch und reichst dann das Schreiben nach der Geburt ein - du mußt dann ja nur noch das Geburtsdatum eintragen. Lena