Mitglied inaktiv
Hallo ihr lieben hab da mal ne frage. ich hab vor ein jahr in elternzeit zu gehen, angenommen ich würde dann noch ein jahr dran hängen wollen. wäre das einfach so möglich oder muss ich mir jetzt schon darüber im klaren sein ob ein oder zwei jahre? liebe grüße :-)
Soweit ich weiß, ist es einfacher zu verkürzen als zu verlängern... Deswegen würd ich erstmal 2 Jahre oder so festlegen und dann sehen, ob ich wirklich so lange mache... Also besser etwas großzügiger planen. LG Hazel
Hi, festlegen musst du dich erst nach der Geburt und drangehängen ist schon möglich, aber die AG sehen das natürlich nicht so gerne. Du musst auch baldmöglichst Bescheid geben, wenn du verlängern möchtest. Grundsätzlich gilt- glaub ich - min. 3 Monate vorher Bescheid geben, ob du wieder kommst. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es umgekehrt einfacher wäre, also zu verkürzen, denn dein AG sucht ja bestimmt ne Mutterschaftsvertretung. LG Chrisy
nein, genau andersrum, verlängern geht immer, muß bewilligt werden. verkürzen liegt im ermessen des arbeitgebers und muß nicht zugestimmt werden. meine freundin, hatte jetzt aktuel ein jahr, hat nun gerade verlängert, war kein problem.
Hallo, hab grad an meinen Arbeitgeber den Antrag geschrieben. ich will auch 1 Jahr in Elternzeit gehen. Ich habe in den Antrag geschrieben, dass ich auf das 2. Jahr verzichte, das 3. Jahr aber flexibel gestalten will und mir noch offen halte. Das hat mir die Mitarbeitervertretung so geraten. So würde ich es dir auch raten. Das muss der Arbeitgeber auch akzeptieren, weil man das 3. Jahr gesetzlich flexibel gestalten darf. Und du auch Anspruch drauf hast. Das solltest du aber auch so schreiben, damit der Arbeitgeber hinterher nicht sagt, dass du ja nix von einem 3. Jahr gesagt hast. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen?
Danke für die supi antworten,habt mir echt weitergeholfen :-) dankeschön
Hi, rein rechtlich mußt Du für 2 Jahre Elternzeit einreichen.§ 16 Abs 1 Elternzeitgesetz Gibst Du nur 1 Jahr,an kann der AG davon ausgehen, dass Du dann wieder kommst. Das kann Probleme geben.. Das 3.Jahr mußt Du dann 7 Wochen vorher anmelden Grüße seebärin
Genau so hab ich es auch "gelernt". Wenn du nach dem Jahr verlängern willst, MUSS der Arbeitgeber zustimmen. Stimmt er nicht zu und verlangt, dass du wiederkommst, bleibt dir nur noch die Kündigung, wenn du keine Kinderbetreuung hast. Wenn du allerdings direkt die 2 Jahre beantragst, kann er nichts dagegen unternehmen. Diesem Wunsch muss er entsprechen. Unabhängig davon kannst du ja trotzdem bis zu 30 Stunden arbeiten gehen. Liebe Grüße Sasumm
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