Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeldfrage...

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Elterngeldfrage...

Adele_

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Eigentlich dachte ich ja, ich kenn mich mittlerweile aus. Jetzt hab ich aber immer wieder gelesen, dass Vater und Mutter zwar gleichzeitig Elternzeit nehmen können, aber nicht gleichzeitig Elterngeld beziehen können. Kann mein Mann also acht Wochen nach ET gleichzeitig mit mir Elterngeld beziehen oder nicht? Danke für eure Hilfe! Adele


Kloudo

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Antwort auf Beitrag von Adele_

So werden wir es auch machen. In den 8 Wochen bekommst du ja MuSchu-Geld - wird zwar auf dein Elterngeld später angerechnet, aber das ist ja hier nicht die Frage. Ich habe auch gelesen, dass Mann und Frau parallel Elternzeit nehmen können, aber nichts dass nicht der gleichzeitige Bezug nicht möglich sei. So wollen wir es nämlich auch machen.


Ilad

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Antwort auf Beitrag von Adele_

Ja, bei uns ebenso... den ersten Monat bleibt mein Mann zuhause und bezieht das Elterngeld, während ich da noch die Mutterschutzbezüge bekomme.


Dezemberbaby2013

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Antwort auf Beitrag von Adele_

Ihr könnt beide zu Hause bleiben, aber nur einer kann Eltergeld beziehen. Meinetwegen dein Mann die ersten 8 Wochen und du dann anschließend 12 Monate


HeiHei

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Antwort auf Beitrag von Adele_

Hi, also hier trifft wieder mal für die letze Antwort zu: Wer keine Ahnung hat, sollte einfach mal ruhig sein. Die Antwort ist schlichtweg falsch. Außerdem muss die Mutter in den ersten 8 Wochen Zuhause bleiben, wenn sie angestellt ist. Da diese Monate auf das Elterngeld angerechnet werden, kann die Mutter maximal noch 10 Monate beziehen (außer sie ist alleinerziehend). Natürlich könnt ihr gleichzeitig Elterngeld beziehen. Wäre ja auch sinnlos, wenn man nur gleichzeitig Elternzeit nehmen könnte, aber kein Geld bekäme. Kurzes googlen hilft auch hier: Wie können sich Eltern die Elternzeit aufteilen? Jede beliebige Aufteilung ist möglich, bei der dem Partner mindestens zwei Monate verbleiben. Väter und Mütter können das Elterngeld auch gleichzeitig, dann aber für einen kürzeren Zeitraum bekommen (zum Beispiel parallel 7 Monate). Auch eine Dehnungsoption ist möglich: Der Bezugszeitraum verdoppelt sich auf 24 beziehungsweise 28 Monate bei halbiertem monatlichen Elterngeld. Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/FAQ/faq-fragen-und-antworten-zum-elterngeld.html;jsessionid=77F608DA884E3055EE1DD2B7C065231A.s3t1?nn=437032#doc133384bodyText7 LG


Dezemberbaby2013

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Antwort auf Beitrag von HeiHei

Hat irgend jemand gesagt, das sie arbeiten gehen soll...wer lesen kann ist klar im Vorteil.


Kloudo

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Antwort auf Beitrag von Dezemberbaby2013

Nein, sie hat nicht gesagt dass sie wieder arbeiten soll, aber dass sehr wohl der gleichzeitige Elterngeldbezug möglich ist. Sogar mit Quellenangabe.


HeiHei

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Antwort auf Beitrag von Dezemberbaby2013

Stimmt, das hast du nicht geschrieben, das habe ich auch nicht behauptet. Ich wollte verdeutlichen, dass dein Beispiel inkorrekt ist und sie eben nicht "anschließend" an die 8 Wochen ihres Mannes für 12 Monate, sondern nur für 10 Monate Elterngeld beziehen kann, weil sie ja in den besagten ersten beiden Monaten Zuhause ist und Mutterschaftsgeld erhält. Ich frage mich, wo du deine Informationen her hast. Gelesen hast du das wahrscheinlich nicht und ich schließe mich deiner Aussage an: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. In diesem Sinne wünsche ich auch dir einen schönen Abend!


Dezemberbaby2013

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Antwort auf Beitrag von HeiHei

Nachdem ich jetzt ausführlich gelesen habe, ist es sehr wohl so, das wenn beide Elternteile in Elternzeit gehen, es 14 Monate Elterngeld gibt. Allerdings nur nacheinander. Gehen beide gleichzeitig in Elternzeit zählen die Monate dann „doppelt“. Wenn beispielsweise die Eltern gemeinsam für die ersten sieben Lebensmonate Elterngeld beantragen, dann sind das 2 x 7 = 14 Monate. Der Elterngeldanspruch wäre bei diesem Beispiel nach sieben Monaten vollständig verbraucht.


Adele_

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Antwort auf Beitrag von Adele_

den Geschwisterbonus von 10% dann auch beide bekommen?


Kloudo

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Antwort auf Beitrag von Adele_

Das glaube ich wiederum nicht, wäre für uns allerdings auch interessant, da Junior gerade erst 2 geworden ist und wir daher noch ein 3/4 Jahr den Zuschuss bekommen. Also - ohne es zu wissen - ich glaube nicht, dass der Geschwisterbonus beide Elterngeldbezieher bekommen. In der Hinsicht lasse ich mich aber gerne von etwas anderem belehren. :)


Dezemberbaby2013

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Antwort auf Beitrag von Kloudo

Demnach bekommen auch beide, wenn sie gleichzeitig in Elternzeit gehen, diesen Bonus, aber auch hier wieder nur bis zu den max. 14 Anspruchsmonaten. Bei gleichzeitiger Elternzeit summieren sich monatlich die Monate, so wie oben schon geschrieben.


HeiHei

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Antwort auf Beitrag von Adele_

Hi, hier schließe ich mich Dezemberbaby an. Der Anspruch besteht solange das Geschwisterchen noch keine 3 Jahre alt ist und "bleibt bis zum Ende des Bezugszeitraumes von 12, bzw. 14 Monaten bestehen". (Aus der PDF Broschüre des Bundes über EG und EZ für Geburten ab 2013 Seite 14) Da es unerheblich ist, ob die Partnermonate, auf die in diesem Passus mit den "14 Monaten" abgezielt wird, parallel oder nacheinander bezogen werden, gibt es diesen Bonus in beiden Fällen. Trifft bei uns sogar auf 14 Monate zu, da meine kleine Große zur Geburt erst 18 Monate alt sein wird. LG


Adele_

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Antwort auf Beitrag von HeiHei

Suuupi danke euch!!