Mitglied inaktiv
Hallo, hab mal eine Frage zum Elterngeldantrag; und zwar steht da ja im Antrag drinnen, dass man die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate VOR Mutterschutzbeginn abgeben muss. Da mein Mutterschutz am 28.12.10 beginnt bedeutet das also die letzten 12 Monate vor Dezember2010. So nun mein Problem; ich habe im Dezember2008 meinen ersten Sohn entbunden und bin seit dem in Elternzeit; wobei ich seit 21.12.2009 wieder in Teilzeit für 30Std./Wo. gearbeitet habe. Somit müsste ich doch zur neuen Berechnung meines jetztigen Elterngeldantrages folgende Gehaltsabrechnungen abgeben: November-Januar 2010 und dann den Oktober 2008 noch damit ich zwölf volle Monate zusammenbekomme; denn ab November 2008 war ich damals auch schon im Mutterschutz. Ist das so richtig?!?!? Danke für Ihre Hilfe. MfG mangu
Ja würde ich auch so sehen. Sonst ruf doch einfach noch mal da an. Sicher ist sicher.
Wenn ich jetzt alles richtig verstehe, musst Du Dezember 2009 bis Dezember 2010 abgeben...das sind die 12 Monate vorher. Aber von 2008 nichts, es heißt ja 12 Monate vor Beginn. Außerdem das Schreiben der Krankenkasse, in dem die Höhe des Mutterschaftsgeldes angeben ist! LG
Ja schon klar, die letzten 12 Monat; aber im Dezember 2009 war ich ja in Elternzeit mit Elterngeld bis 21.12.2009; also darf ich den Dezember 2009 ja garnicht nehmen... oder?!?!
und wie gesagt im Dezember 2010 beginnt mein neuer Mutterschutz, also darf ich diesen Monat auch nicht nehmen... oder?!?!?!
Dann musst du das so angeben,dass du diesen Monat noch in Elternzeit warst dann wird für diesen Monat nur der Grundbedarft gerechnet,meine ich. Aber gemeint sind die letzten 12Monate ob du sie nun alle gearbeitet hast oder nicht.Gemeint sind nicht die 12Monate der Erwerbstätigkeit. LG
Ja mir klar, ich war ja immer erwerbstätig; das einzige was an Unterbrechungen war, war die Mutterschutzzeit (wo ich ja nicht arbeiten darf) und das Jahr Elternzeit in dem ich Elterngeld bezogen habe. Und meinens wissens wird eine Frau die gearbeitet hat und dann Elterngeld bezogen hat und wärend des Elterngeldbezugs wieder schwanger wurde auch mit den 12 Monaten vor Elterngeldbezug neu berechnet... lg mangu
Wenn dein Mutterschutz am 28.12.10 begonnne hast musst du Verdienstbescheinigungen von November 2009- November 2010 angeben. Wenn du in einem der Monate nicht arbeiten warst weil zb Elternzeit oder so musst du das so angeben. In deinem Fall sagst du denen einfach das du Im November 2009 noch in Elternzeit von deinem ersten Sohn warst. Und reichst dann die Bescheinigungen ab da ein wo du arbeiten warst. Eben bis November 2010
Du musst alles angeben von dem Monat bevor du ET hast. Ich hatte im August 2010 ET und musste von Juli 2009- Juli2010 meine Verdienstbescheinigungen abgeben,
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