Mitglied inaktiv
hallo, und zwar sieht es so aus, dass mein Partner das Elterngeld beantragen wird, weil ich nur in Mutterschutz gehe und er danach mit dem Kind zu Hause ist......nun habe ich mir gerade den Elterngeldantrag durchgelesen und da müssten wir doch bei 4.1 ankreuzen, dass das Elterngeld durch beide Eltern beansprucht wird für dann insgesamt 14 Monate, oder?mein Partner soll ja die 12 Monate ab Antritt Elternzeit haben und ich quasi 2 Monate, die ich ja eigentlich dann im Mutterschutz bin, so dass wor halt diese 14 Monate erhalten. Also würde ich dann bei 4.2. bei der Festlegung der Lebensmonate 3.-14. LM hinschreiben( also das bedeutet jetzt für meinen Partner, der ja den Abtrag stellt) und dann bei folgende Lebensmonate werden durch den anderen Elternteil in Anspruch genommen:1.-2.(was ja dann auf mich zutrifft)..................so, ich hoffe, das jetzt jemand den Antrag da hat und das nachvollziehen kann und mir das bestätigen kann, ob das alles so korrekt ist.............aber nun noch meine eigentliche Frage, muss ich jetzt noch einen extra Antrag stellen für die ersten beiden Monate, in denen das Elterngeld ja eh mit dem Mutterschaftsgeld gleichgesetzt wird?????weil irgendwie müssen die ja ersehen, warum wir die 14 Monate Elterngeld beantragen...........ich hoffe sehr, dass mir da jemand helfen kann, der eventuell kurz vor der Geburt steht oder auch jemand anderes, der sich damit schoneinmal befasst hat
mein Partner muss mit mir und dem Kind dann in einem Haushalt wohnen???also komplett hauptwohnsitzlich,oder geht auch nebenwohnsitzlich........ich war immer der meinung, dass er hauptwohnsitzlich quasi dort gemeldet sein muss, wo auch das Kind wohnt....die Tante von Pro Familia, die mich da kurz beraten hat, hat nämlich das Gegenteil erzählt, dass er das nicht muss..aber das steht doch überall bei Voraussetzungen,oder?
Hallo, ich glaube, dein Partner muss nicht bei dir gemeldet sein, er muss nicht mal bei dir wohnen, nur für die Zeit seiner "Elterngeldmonate" muss er mit dem Kind in einem Haushalt leben. Guck doch mal auf www.elterngeld.net, das hat mir immer ganz gut weitergeholfen. Da gibt es auch ein Forum, das viele Fragen beantwortet. Die Anträge sind u.U. in den Bundesländern unterschiedlich, deshalb weiß ich jetzt nicht, was bei dir Punkt 4.1 ist, aber auf jeden Fall kannst du für die ersten 2 Monate beantragen und dein Partner für die Monate 3-14. Beide in einem Antrag, du brauchst keinen extra Antrag stellen. Für die ersten 2 Monate kriegst du dann zwar kein Geld, weil du ja Mutterschaftsgeld kriegst (bzw. kriegst du dann noch für die letzte Woche des zweiten Monats anteilig ein bisschen, weil Mutterschutz ja nur 8 Wochen sind, und keine vollen 2 Monate), aber dein Partner dann in den folgenden 12 Monaten. Hoffe, ich konnte dir helfen, LG, Juana
vielen lieben dank, hast mir schon einmal sehr weitergeholfen, ich werde mich mal in dem forum schlau machen