Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld

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Mariechen1

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Bevor die Elternzeit anfängt, bin ich ja die ersten 8 Wochen nach Geburt noch im Mutterschutz. Ich möchte 12 Monate Elterngeld beantragen. Bekomme ich das Elterngeld dann nach dem Mutterschutz und dann für 12 Monate? Also bei Geburt am 04.05.2014 Elterngeld vom 30.06.2014 - 30.06.2015 oder bis 04.05.2015??? Versteht ihr was ich meine??? Glg


LouisApril05

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Antwort auf Beitrag von Mariechen1

Ne du bekommst nach dem Mutterschutz nur bis zum 1 Geb. Elterngeld. Also 10 Monate oder du splittest es.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mariechen1

Hallo. Du hast 3 Jahre Anspruch auf Elternzeit. Und 2 Jahre auf Elterngeld, dann aber gesplittet. Also jeden Monat dann nur die Hälfte vom Elterngeldanspruch. Der Mutterschutz wird auf die Elternzeit mit angerechnet. D.h. wenn du 12 Monate Elternzeit nimmst, bekommst du 10 Monate Elterngeld und 2 Monate volles Gehalt oder Geld von der KK während Mutterschutz. LG


Halluzinelle von Tichy

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Antwort auf Beitrag von Mariechen1

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Die 12 Monate Elterngeld laufen dann ab der Geburt bis zum ersten Geburtstag. Es besteht aber die Möglichkeit bis zu 2 Jahre Elterngeld zu beantragen, allerdings ist es dann monatlich halb so viel.