Mitglied inaktiv
hallo! gt ist beimir der 30.11.07 für welchen zeitraum brauche ich die gehaltsabrechnungen fürs elterngeld? von letztem jahr allein,oder von 30.11.06-30.11.07? aber dass wäre ja total blöd weil ich es erst nächstes jahr oder aber wenn dass kind daist beantragen kann und dass geld vorschiessen muss,da dass dann ja noch dauert wer kennt sich aus!? DANKE LG nadine
Da kann ich dir gut helfen, da ich mit sowas gelegntlich auch beriflich zu tun habe. Du brauchst die letzten 12 Gehaltsabrechnungen (1Jahr) Von denen wir der Durschnitt berechnet und mal 67% genommen. Wenn du unter 1000€ verdient hast, werden pro 2€ die auf 1000€ fehlen 1% dazugerechnet. (500€ durchschnittsverdienst, 1000-500=500, durch 2 = 250€ machen 25%. Dann bekomst du 92% von 500€) hoffe hab dir etwas helfen können!!!
Kannst ja auch mal hier schauen www.elterngeld.net
Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, brauchst du die Gehaltsabrechnungen von Oktober 2006 bis Oktober 2007 (weil der Mutterschutz 6 Wochen vor dem ET beginnt). Beantragen kannst du das Elterngeld aber sowieso erst, wenn das Kind da ist, da du die Geburtsurkunde beilegen mußt. Allerdings bekommst du ja nach der Geburt erst noch mal 8 Wochen lang Mutterschaftsgeld, wenn du Glück hast, ist der Elterngeldantrag bis dahin durch und du mußt nichts vorschießen - ist aber nicht garantiert! LG, Mari
Ja wie ist das denn, wenn das Elterngeld nicht direkt ans Muttergeld anschließt, weil der Antrag noch nicht bearbeitet ist...wo von soll ich denn dann leben?
danke dir!!! du weißt du ob ich dem arbeitgeber noch nen antrag schicken muß wegen dem elterngeld. auf der elterngeldantragsformularseite sind nämlich auch vordrucke für ag dabei! dass gibt ja dann ein hin und her bis mein ag dass dann mal ausgefüllt hat,oder brauch ich den nicht dringend? wer kennt sich aus!? blicks grad echt nicht mehr lg nadine