Elternforum Schwanger - wer noch?

Elterngeld vs.Betreuungsgeld

Elterngeld vs.Betreuungsgeld

Cojote

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Hallo, ich würde gerne 20 Monate Elternzeit nehmen. Habe ich das richtig verstanden das wenn man sich das Elterngeld auf 20 monate teilen lässt,keinen Anspruch auf Betreuungsgeld mehr hat? Komme ich besser wenn ich mir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und selbst zur Seite lege und damit noch die 150 EUR betreuungsgeld beziehen kann? Bin ich krankenversichert wenn ich bei der Elterngeld stelle nur für 12 LM Elterngeld beziehe,aber 20 LM zu Hause bleibe?


Locken-Rocken

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Antwort auf Beitrag von Cojote

Man hat Anspruch auf Betreuungsgeld bis das Kind 3 Jahre alt ist. Allerdings hat man erst einen Anspruch darauf wenn man kein Elterngeld mehr bezieht. Das wäre in deinem Fall dann nach den 20 Monaten. Elterngeld und Betreuungsgeld parallel schließen sich aus. Mit der Krankenversicherung bin ich überfragt. Wenn du aber verheiratet bist, kannst du dich jede Zeit über deinen Mann mitversichern, falls du selber nicht mehr versichert sein solltest.....


Apydia

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Antwort auf Beitrag von Cojote

Hi, lt. der offiziellen Webseite geht es nach dem 14. Monat beides parallel zu beziehen. Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=199290.html#fragment


Locken-Rocken

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Antwort auf Beitrag von Apydia

Auf der Seite war ich auch unterwegs, hab aber den entsprechenden Absatz nicht bis zu Ende gelesen. Wenn man das Elterngeld splittet, kann man tatsächlich ab dem 15. Monat das Betreuungsgeld parallel beziehen...


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Cojote

Du veränderst nur den auszahlungszeitraum. Du hast aber keinen längeren Anspruch. Demnach kannst du ganz normal betreuungsgeld beziehen. Man darf kein BG beziehen so lange nahm andere ANSPRÜCHE hat.


phoebe87

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Antwort auf Beitrag von Cojote

Geht wie bei mir! Elterngeld 2 jahre auszahlen lassen und ez Ab dem 14 Lebensmonat darfst du betreuungsgeld beantragen! Bekommst du bis er/ssie 3 Jahre ist oder es endet wenn dein kind fremd betreut wird!


Memo

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Antwort auf Beitrag von Cojote

Ich habe mir bei beiden Kindern das Elterngeld für ein Jahr auszahlen lassen und monatlich die Hälfte davon auf ein separates Konto per Dauerauftrag überwiesen. Nach dem Jahr Elterngeld habe ich mir dann die besagte Hälfte monatlich wieder zurück überwiesen. Was man hat das hat man... Solltest du aus welchen bescheidenen Gründen auch immer nach dem Jahr auch nur Stundenweise arbeiten wollen kannst du dieses ohne Einschränkungen tun und bist niemandem Rechenschaft schuldig. Dein Elterngeld hast du in der Tasche und die monatliche Überweisung auf dem Konto. Das Betreuungsgeld kommt dann ab dem 15. Monat dazu. Ach so, bedenke aber dass du vom Mutterschutzgeld auch schon die Hälfte vom Elterngeld weg überweist- das habe ich nämlich beim 1. Kind vergessen und somit fehlte mir dieses Elterngeld am Ende des 2. Jahres. Wenn du bei deinem Arbeitgeber 20 Monate Elternzeit beantragt hast bist du solange selbst versichert. Nur wenn du keinen AG hättest und arbeitslos wärst müsstest du dich über deinen Mann versichern.


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Memo

Man darf auch bei der veränderten auszahlungsform ganz genauso dazu verdienen. Die verlängerte Auszahlung ist nichts anderes wie du selbst machst. Einfach nur eine Zuteilung. Der Anspruch entstammt aus dem ersten Jahr und nicht aus dem zweiten.


Nele24

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Antwort auf Beitrag von Cojote

Ich habe mir auf 2 Jahre das Elterngeld auszahlen lassen. Mein Mann hat 2 Monate elternzeit/Geld bezogen, somit hatten wir ab den 13. Monat das Anrecht auf Betreuungen. LG