Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin ganz normal arbeitstätig (40 Wochen, außerhalb der Probezeit und unbefristet) und beschäftige mich jetzt schon mal mit den ganzen Anträgen. Beim Elterngeld und Mutterschaftsgeld komm ich aber schon vom Verständnis her nicht weiter, was sonst eigentlich nicht meine Art ist... Der Arbeitgeber zahlt doch die 6 Wochen bis zur Entbindung, wie als wäre ich "normal" krank. Die Krankenkasse die 8 Wochen nach der Entbindung das Mutterschaftsgeld. Das Elterngeld zahlt das Amt für Familie und Soziales der jeweiligen Stadt/Bundesland. Das Elterngeld kann man für 12 bzw. 14 Monate erhalten, wenn man allein oder zu zweit Elternzeit nimmt. Die Elternzeit geht bereits mit der Entbindung los. Werden die ersten 6 Wochen nun sowohl Mutterschaftsgeld und Elterngeld gezahlt? Oder schließen sich die Elternzeit doch an die 8 Wochen Muttschutz an? Das ist mir gerade irgendwie zu kompliziert. Liebe erfahrenen Mütter - wie ist das denn nun wirklich? Grüße. letrine
Also 6wo vor und 8 wo nach der geburt bekommt man mutterschaftsgeld welches teilweise vom arbeitgeber und teilweise von der krankenkasse gezahlt wird. Die krankenkasse stockt den lohn so auf dass du im endeffrekt das gleiche gehalt bekommst wie vor dem mutterschutz.Danach folgt das elterngeld
Die 8 Wochen Mutterschutz zählen schon ins Elterngeld mit hinein, d.h. wer Mutterschaftsgeld erhält bekommt die ersten 8 Wochen der Elternzeit KEIN Elterngeld. Denn Elternzeit zählt vom Tage der Geburt an. Vom Grunde her wird man um 8 Wochen beschi..... so sehe ich das. Reg mich da seid Jahren auf aber ändern tut sich nix . LG Zwergenmama74 mit 7Zwergen an der Hand und Babyboy inside
Das blöde bzw unlogische am elterngeld ist dass man es erst beantragen kann wenn das baby da ist und man die geburtsurkunde hat.das dauert meist wochen bis die ämter das alles auf die reihe krieken. so fehlt einem praktisch geld wenn man kein mutterschaftsgeld bezieht.das elterngeld wird zwar rückwirkend gezahlt aber so fehlt einem quasi das geld bis ämter alles bearbeitet haben.zum haare raufen
Hallo! Ist so nicht ganz richtig, wie du das geschrieben hast. Mutterschaftsgeld --------------------- Mutterschaftsgeld bekommt man für den gesamten Mutterschutz. Das sind in der Regel 6 Wochen vor voraussichtlichem ET und 8 Wochen nach tatsächlichem Geburttag. Also mindestens 14 Wochen. Kommt das Kind zu früh, wird die "verloren" gegangene Zeit einfach hintendran gehängt. Kommt das Kind später, erhält man insgesamt mehr als 14 Wochen Mutterschaftsgeld. Die Krankenkasse zahlt sowohl für den Mutterschutz davon, als auch danach 13 Euro pro Tag. Der Arbeitegeber stockt den Betrag auf bis zum eigentlichen Nettogehalt. Im Prinzip "verliert" man also in der Zeit nichts. Elterngeld ------------- Elternzeit fängt in der Tag bereits ab Geburt an. Anspruch auf Elterngeld hat man im Grunde auch bereits ab der Geburt. ABER: Das Mutterschaftsgeld wird berücksichtigt. Und da dies in der Regel ja höher ist, als das Elterngeld werden die meisten für die Zeit des Mutterschutzes kein Elterngeld zusätzlich bekommen. Im Prinzip bekommt man das Elterngeld also erst nach dem Mutterschutz.
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