Mitglied inaktiv
Hallo! Nachdem ich nun die Elterngeldbroschüre gelesen habe, bin ich mir der Antwort zwar schon fast sicher, aber es wäre schön, wenn hier jemand aus eigener Erfahrung berichten könnte: Ich werde nach dem MUtterschutz direkt wieder arbeiten gehen. Mein Freund (Student) würde gerne für sich das Elterngeld beantragen, zumal er letztes Jahr noch arbeitete und erst seit dem Wintersemester wieder studiert. Da Studenten auch trotz Elterngeld weiterhin studieren dürfen, muss ja eine Fremdbetreuung organisiert werden. Wenn also mein Kind in die Krippe geht, hat mein Freund dann Anspruch auf das Elterngeld (ohne Elternzeit)? VG 1337
soweit ich weiß darf man ja bis 30h arbeiten und demnach muss ja das Kind auch wo untergebracht werden wie das jetzt aber ist wenn der Papa das alles macht weiß ich nicht
Hallo, ich werde direkt nach dem MuSchu IN Elternzeit weiterarbeiten, d.h., dass eine bestimmte Stundenzahl NICHT überrschritten werden darf. Das Einkommen dazu wird auf das Elterngeld angerechnet. Elterngeld bekommst du nur, wenn du in Elternzeit bist, was aber wie gesagt nicht ausschließt, dass du stundenweise weiter arbeitest. Mein Baby wird bei einer TaMu untergebracht sein, während ich arbeite. Logisch, ich kann es ja nicht an einen Baum binden. Ich glaube auch nicht, dass das jemanden interessiert wo das Kind untergebracht ist, oder fragst du wegen einer eventuellen Bezuschussung? DA kenne ich mich leider nicht aus. VlG Annette