Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, bei der Geburt meines Kindes werde ich seit ca. 3 Monaten arbeitslos sein und ALG I beziehen (etwa 800 Euro). Würde ich bis zur Geburt arbeiten, bekäme ich etwa 670 Euro Elterngeld, das wird aber ja erheblich weniger durch meine Arbeitslosigkeit vorher (dann weniger als 625 Euro). Jetzt habe ich gelesen, ich kann auch weiter ALG beziehen und bekomme dann nur den Sockelbetrag des Elterngeldes. Bekomme ich dann das Elterngeld (300 €) zum ALG I DAZU oder STATTDESSEN? Kann ich das auswählen? Ich würde dann natürlich eher ALG I plus 300 Euro Sockelbetrag nehmen als 650 Euro Elterngeld. Hat das was damit zu tun, ob ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe (kann ich, ich habe eine Kinderbetreuungsmöglichkeit!) Fragen über Fragen - sogar die Elterngeldstelle konnte mir das nicht beantworten. Weiß das jemand von euch? Danke schon mal vorneweg!
hi das eltergeld bis 300€ bleibt unberührt alles was darüber hinaus geht wird an dein alg angerechnet als einkommen. gehst die nach der schutzfrist direkt wieder arbeiten, weil du schreibst nur 3 monate arbeitslkos?!? lg chriddi
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