Mitglied inaktiv
Ich suche jemanden, der im Schichtdienst tätig war und nun in Elternzeit ist. Leider gibt es aufgrund der Tatsache, dass das Elterngeld so neu ist keine Beispielfälle auf die man sich beziehen könnte. Unsere Situation ist folgende: Mein Mann, Beamter im technischen Dienst bekommt zusätzlich zu dem seiner Besoldung entsprechenden Gehalt noch Zulagen die circa 600-800 Euro im Monat ausmachen (Duz, etc.). Nun möchte er in Elternzeit gehen. Nun gehen die Meinungen auseinander an was genau das Elterngeld berechnet wird. Selbst das für uns zuständige Versorgunsamt ist sich nicht sicher wie berechnet werden soll. Im Gesetzestext ist vom Durchschnitt der letzten 12 Monate des "bereinigten Nettos" die Rede. Sprich Urlaubsgeld etc. fallen natürlich raus, aber die Zuschläge werden nirgends erwähnt. Jetzt weiß keiner wie verfahren werden soll... Vielleicht kann ja jemand helfen. Für uns ist es natürlich ein erheblicher Unterschied, ob wir 67 % von 2500 Euro oder 67 % von 1700 Euro bekommen... Nun meine Frage, ob es hier jemanden gibt der bereits Elterngeld beszieht und eine ähnliche Ausgangssituation hatte!?
Hallo erstmal, ich bin Altenpflegerin und frage mich auch ständig wie dies dann wohl mit dem Elterngeld aussieht. Die meisten die ich kenne sagen der Nettolohn zählt egal wie der sich zusammen setzt außer eben Sonderzahlungen und co. aber was so gesagt wird muss ja nicht immer stimmen. Bei mir ist der Unterschied auch gravierend, wäre schade wenn man dafür "bestraft" wird und weniger bekommt weil dies nicht angerechnet wird. Mal sehen vielleicht meldet sich noch ja noch jemand mit Erfahrung. Gruß Elke
Das Problem ist, dass ein Kollege meines Freundes auch gerade in Elternzeit gegangen ist. Und bei ihm haben sie das Elterngeld am Netto abzüglich der Zulagen berechnet. Das war ein ganz schöner Schock für ihn... Jetzt hat er im Endeffekt weniger als 50% des netto Einkommens. Allerdings war das bei ihm ein anderes Versorgungsamt als das, dass für uns zuständig ist. Die Frage, die ich mir nun stelle ist, ob das wirklich so rechtens ist oder ob andere bei anderen Versorgunsämtern andere Erfahrungen gemacht haben. Vielleicht lohnt es sich ja dagegen vorzugehen. Der Gesetzestext ist hier leider nicht eindeutig. Naja, ich kann dir am Donnerstag nochmal Feedback geben. Da haben wir einen Termin im zuständigen Versorgunsamt bei dem wir unseren Fall darlegen sollen. Vielleicht gibt es ja eine Chance.
Wäre nett wenn du mir erzählen würdest was dabei rausgekommen ist. Gruß Elke
hallo ihr beiden! Unser Elterngeldantrag läuft chon, und da ich die gleiche Frage hatte wie ihr, hatte ich nachgefragt. Abgezogen werden nur Einmalzahlungen wie Weihnachts und Urlaubsgeld, Lohnzuschläge wie Feiertags oder Nachtarbeit bleiben weiterhin drin, es wird der Nettolohn berechnet. LG jenn PS am ende des Monats weiß ich dann mehr, poste dann hier