Mitglied inaktiv
Hallo, ich lese hier immer wieder das man erst nach 8 Wochen Mutterschaftsgeld das Elterngeld bekommt. Ich arbeite nicht und bekomme daher auch kein Mutterschaftsgeld. Wie ist das dann bei mir? Bekomme ich die ersten 8 Wochen nichts und danach die 300€ Mindestsatz oder bekomme ich gleich das Elterngeld? Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte ich finde das mit dem Elterngeld sehr verwirrend.
Die 300 € gibts dann ab Geburt.oder 150 € bei 2 Jahren Laufzeit.. LG
außerdem kannst du beim bundesversicherungsamt geld beantragen. eine art "ersatz" für das mutterschaftsgeld. ist allerdings sehr sehr gering, es sind nur 210 € einmalig. ob das auf das elterngeld angerechnet wird, weiß ich leider nicht. ich bin in der gleichen situation und muss mich gerade darum kümmern.
schau mal hier: www.bva.de
du bekommst mutterschaftsgeld. nämlich von deiner krankenkasse. das sind 13€ am tag. auch wenn du nicht gearbeitet hast.
Die 13 € am Tag bekommt man aber nur wenn man selber versichert ist, sprich z.B. noch in Elternzeit ist von einem früheren Kind. Ist man über den Mann familienversichert gibts das nicht. LG Tanja
falsch, wenn man nicht gearbeitet hat, bekommt man kein geld von der krankenkasse. ich bin selbst versichert, aber beitragsfrei (noch im erz.urlaub) und habe vor wenigen tagen mit meiner kh gesprochen, da ich vor kurzem meinem minijob verloren habe. hätte ich selbst den minijob noch gehabt, hätte ich die 13 €/tag bekommen oder würde ich alg bekommen, hätte ich auch muttersch.geld bekommen. da ich aber nun nichts außer das erz.geld bekommen, zahlt die krankenkasse nichts.
vielen vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich bin jetzt seit etwa 2 Jahren und 7 Monaten in Elternzeit mit meiner 2. Tochter. Hab mal ab und an ein wenig gearbeitet auf 400 € Basis, seit April aber auch das nicht mehr. Für die Zeit bis zum 22.08. (ET ist der 23.08.) hab ich schon mal die 13 € pro Tag bekommen. Wenn ich die Geburtsurkunde hinschicke gibts den Rest. Bei welcher KK bist du denn? Hab es bisher auch von anderen nur so gehört wie es bei mir lief. Ich glaub nicht das deine KK da richtig handelt. LG Tanja
Ist eine Frau selbst versichert, bekommt sie die 13 Euro pro Tag von der KK während des gesamten Mutterschutzes. Ist sie familienversichert, gibts nichts von der KK! Das Geld vom BVA gibts auch nur, wenn man einen 400-Euro-Job hat und nicht selber versichert ist. Ich hatte einen 400-Euro-Job und bin über meinen Mann familienversichert... ich hab die 210 Euro vom BVA bekommen! LG; Andrea
Ne das stimmt so nicht! Ich war in der 2. Schwangerschaft auch noch im Erziehungsurlaub vom ersten Sohn der war bei der Geburt erst 2 Jahre alt, ich habe das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen, 13,- am Tag, das vom Arbeitgeber natürlich nicht! Du sagtest wenn du ALG bekämst, würdeste du 13,- bekommen pro tag, das stimmt auch nicht, da hat dich die KK falsch informiert! Du bekommst das Geld von der KK wirklich nur dann wenn du noch im Erziehungsurlaub bist und selbst versichert bist! Wenn du ALG beziehen würdest, bekommst du garnichts, das werd ich auch haben wenn die kleine auf die welt kommt, wir bekommen ergänzend ALG2 und da bekommt man kein Mutterschaftsgeld! Ich würd mich einfach nochmal mit der Krankenkasse in verbingung setzen, ich denke nicht das die krankenkassen das so unterschiedlich handhaben! LG