gnomali
Also ich steh grad ein bißchen auf dem Schlauch...bzw. find eich kein richtiges Fallbeispiel...Und ich richte shcon mal die Unterlagen zusammen,wiel ich aud erfahrung weiß,daß man nach de rGeburt sowieso ekine Durchblick mehr hat
Also,ich hab Mitte August 2011 mein 1. Kind bekommen,dann 2 Jahre Elternzeit genommen,die ich dann letztes Jahr noch verlängert habe,also bis mitte August 2014 (also diesen Jahres).Amüsanterweise bin ich genau nach dem Antrag wieder schwanger geworden,das Baby kommt vorraussichtlich mitte Mai 2014.
So,jetzt habe ich ja bis August 2014 Elternzeit für Kind 1.,dann müßte ich ja theoretisch erst für kind 2 Elternzeit ab dem Ablauf von Kind 1. beantragen (natürlich 7 Wochen Vorher).
Und wie verhält sich dann das mit dem Elterngeld?Beantrage ich das nun ab Geburt,darf ich das?oder muß ich dann erst ab August beantragen?????!!!Ich bin mir wirklich unsicher.Oder "verfällt dann irgendwas,bzw. verfällt dann die Elternzeit kind 1 wenn ich volles Elterngeld Kind 2 haben will????
Ich bin verwirrt,vielleicht hat jemand von euch den vollen Durchblick.
Danke schon mal!!!
Bei mir kam Kind 2 19 Monate nach Kind 1. Da sind die restlichen 5 Monate Elternzeit von Kind 1 verfallen und ich habe 2 Jahre für Kind 2 genommen. Jetzt kommt Kind 3 26 1/2 Monate nach Kind 2 und ich habe das 3. Jahr Elternzeit für Kind 2 beantragt wovon dann nach Geburt von Kind 3 der Rest wieder verfällt. Ist doof ist aber halt so.
Hi sorry das ich mich einmisch aber das stimmt nicht deine restliche Elternzeit verfällt nicht. Du musst deinem AG mitteilen das du die restliche zeit nach der Elternzeit des 2. Kindes anhängst. Ausserdem der Krankenkasse und AG mitteilen das du in Mutterschutz gehst muss bis 7 Wochen vor Entbindung bei beiden eingehen, dann bekommst du erneut dein Mutterschaftsgeld und deinen Mutterschutz. Bei weiteren fragen wende dich einfach an die Elterngeldstelle die helfen da immer super. Zumindest hier bei mir. :) glg
Hey!Das war ein hilfreicher Tip!Mit dem im nachhinein noch anhängen der Elternzeit des 1. Kindes..Ich habe nämlich vorher noch mit meinem AG telefoniert,weil ich noch was anderes wissen wollte.Da meinte unsere neue aber scheinbar fähige Personalberaterin daß ich einfach jetzt schon mal formlos ankündigen kann,ab Geburt des 2 kindes so und so lang eltenrzeit zu nehmen,entweder 2 ode gleich 3 jahre.Dann bräcute ich sozusagen nur noch eine Geburtsurkunde schicken,wenns soweit wäre und hätte nicht den Steß mich um alles zu kümmern und die fristen eizuhalten.das würde so akzeptiert im Haus. Sie meitne,sie sei sich nicht ganz sicher,sie konnte es auch nirgens finden in den Unterlagen,daß die reslichen ... Monate dann scheinbar verfallen.... Aber sie meinte,sie sei sich nicht ganz sicher,würde auhc nichts finden.Dann ruf ich vielelicht mal bei der LB bank an,bzw da gabs doch irgendwo eine Hotline...hab ich gesehen. ich glaube ich bin sowieso ein exot bei uns im geschäft,weil fast alle so dermaßen auf das Geld angewiesen sind(krass wenn man in einer der teuersten Städte Deutschlands wohnt und arbeitet und dann so viel Miete zahlt für ne Wohnung wie man anderswo für ein ganzes Haus zahlen würde...),daß die meisten schon nach einem Jahr wieder kommen.Ich allerdings wohne über 50 km weit weg,bin in einer Führungspostion und könnte unheimlich schlecht nur teilzeit arbeiten.Ich wäre dann von morgens um spätestens 6 bis mindestens 17 uhr nicht daheim.da mein Menne einen großen Betrieb hat und ansich alle (außer grad aufgrund von wehen mir) mit anpacken,ist das nicht ganz sooo einfach mit oma und Opa.die arbeiten nämlich auch ;o)Und wir haben mal grob durchgerechnet,hätte ich unsere tochter mit 2 in den Kindi gegeben,plus spritkosten,plus betreuung nach dem Kindi...dannn hätte ich zu fast 100% arbeiten müssen,damit noch was übrig bleibt.also völliger humbug,der auf kosten des Kindes gegangen wäre.Also bin ich halt grad nur Mami und Putze...gruml....aber irgendwann kann ich ja mal wieder was tun. Dnake nochmal für die Antworten,zumindest lichtet sich de rDeutsche paragrfendschungel ein bißchen!!!
seit letztem Jahr darf man laut bundeselterngeld und -zeit gesetzt (BEEG) paragraph 16 neuen mutterschutz beantragen. gerade in deinem Fall eine super Idee da dir nicht viel Zeit verloren geht. von der kk würdest du somit in der gesamten mutterschutzfrist dein mutterschaftsgeld bekommen und von deinem Betrieb die Differenz zu deinem vollen Gehalt wie du es jetzt im Anschluss verdient hättest. das ganze darf nicht abgelehnt werden, es ist einfach so dein recht :-) in dem Zusammenhang müsstest du die elternzeit vom ersten Kind vorzeitig kündigen zu dem Tag bevor dein neuer mutterschutz beginnt. die restliche elternzeit darf auf Antrag übernommen werden Bis zum achten lebensjahr des ersten Kindes. dieses geschieht aber eben nur auf antrag und dürfte auch abgelehnt werden. aber bei dir ist das ja keine relevante Zeit im Verhältnis zum Geld Das dir durch die Lappen gehen würde. der ganze Kram geschieht formlos.
Also muß ich thoretisch mit meiner Bescheinigung über den Entbindugstermin,also wenn ich sozusagen in Mutterschutz gehe,meien Elternzeit vorzeitig kündigen mit der Bitte es auf nach der Elternzeit des 2. Kindes ranzuhängen und dann für Kind 2 Elternzeit beantragen.Dann bekomme ich Geld,obwohl ich die letzten 2,5 jahre nicht gearbeitet habe?Krasse sache.würde sich von demher lohnen,weil ich ja "Nur" 4 Monte verlieren würde.... Ohje....diese verrückten sonderregelungen....hihihihi...ich werde trotz alle dem mal bei der Elternzeitberatungsstelle anrufen,damit ich nichts falsch mache. Bei uns im betrieb werdne eh ned so viele kinde rgeboren,daß die auf dem neuesten stand wären! Aber du kanst mri gerne nochmal ne PN schreiben,ob ichs richtig verstanden habe und wo ich das nachlesen kann!!!
Die letzten 10 Beiträge
- Bin ich die Einzige? Werden die Sorgen irgendwann weniger?
- Girl or Boy?💕🩵
- Baby ertasten
- an die Kaiserschnitt Mamis
- 13+0 ssw feindiagnostik Geschlecht Mädchen
- Immerwieder Infektionen schmerzen
- Nub Theorie
- Wirklich schwanger?!
- Rückenschmerzen & schlechter Schlaf – wie kommt ihr durch die Nächte?
- Xonvea aufhören - Erfahrungen?