jasi1234
Hallo Zusammen,
ich bin gerade ein bisschen am Recherchieren und Planen, wie mein Partner und ich das mal mit der Elternzeit machen.
Wir hatten eigentlich vor, dass ich ein Jahr Elternzeit nehme und mein Partner den 1. Monat nach der Geburt und einen Monat nach Ablauf meiner Elternzeit sich die Partnermonate "nimmt".
Nun hab ich ein bisschen im Internet gelesen und bin nun etwas irritiert.
Nach der Geburt bin ich ja noch 8 Wochen in Mutterschutz, d.h. ich bekomme in dieser Zeit ja noch mein volles Gehalt.
Zählt dann die Elternzeit für mich normalerweise auch erst nach den 8 Wochen oder sofort ab der Geburt (dann wäre ich ja eigentlich ca. 14 Monate zuhause)?
Geht das dann überhaupt so, wie ich mir das vorstelle, dass ich nach dem Mutterschutz 12 Monate zuhause bin (insgesamt ca. 14 Monate) und mein Partner zusätzlich auch noch 2 Monate?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen?
LG Jasi
wird dein kind am 15.04.2013 geboren, endet deine elternzeit am 15.04.2014. also nach genau einem jahr. m.E. gibts die 14 monate nur, wenn du ae bist und das schon vor der geburt
meine Vorrednerin hat recht, du hast 12 Monate elternzeit ab Geburt, also effektiv nur 10 Monate Elterngeld durch den Mutterschutz du kannst natürlich 14 Monate zu hause bleiben, bekommst bei einem jahr Elternzeit aber auch nur für die 10 Monate geld und bist dann 2 Monate ohne Einkommen zu hause
Du bekommst nur EG für die 2-12 Lebensmonat. Davor Mutterschaftsgeld & Gehalt - das mit den 12 Monaten Elterngeld ist ein Etikettenschwindel. Nimm 3 Jahre auf deine VZ-Stelle Elternzeit und geh ab dem 1. Geburtstag Teilzeit in Elternzeit (bis zu 30 Stunden) bei deinem Arbeitgeber - dann genießt deine Vollzeitstelle ganze 3 Jahre Kündigungsschutz.
Genau genommen bekommst Du 10 Monate Elterngeld, wenn DUu ein Jahr beantragst. Denn die ersten 2 Monate (8 Wochen Mutterschutz) fallen da schon mit rein. Wenn Dein Kind also am 01.01. geboren wird, endet Deine Elternzeit genau ein Jahr später am 01.01. Die Elternzeit des Mannes ergibt meiner Meinung nach nur Sinn, wenn er weniger verdient als die Frau, sonst büßt man finanziell ja ein. Gruß
Auch wenn man Finanz. Einbußen hat, lohnt es sich. Die Zeit bekommt man nie wieder. Mein Mann hatte beim 1. Kind die Möglichkeit nicht, aber beim 2. 12 Monate EG bekommt man nur, wenn man kein Mutterschaftsgeld bekommt, sonst sind es nur 10, und immer Bedenken, man muss Lebensmonate nehmen, keine Kalendermonate.
Elterngeld bekommt man als Paar für 14 Monate, davon darf einer aber höchstens 12 Monate beziehen. Ab dem Tag der Geburt beginnt die Elternzeit. Das Elterngeld wird auch ab dem Tag bezahlt, aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Man wird also um einen Monat "beschissen":-)
Aber z. B. wenn der Mann die ersten beiden Monate Elternzeit nimmt, dann bekommt die Mutter doch die vollen 12 Monate. Dann wird auch das Elterngeld der Mutter nicht mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.
das ist so nicht richtig, die Elternzeit der Mutter beginnt mit der Geburt hatte auch den Fall, dass mein Mann die ersten 2 Monate Elterngeld bekommen hat, ich hatte Muschu nach Ablauf der 8 Wochen habe ich bis zum 1. Geburtstag Elterngeld bekommen
Aber hier steht was von 14 Monaten Elterngeld. gefunden auf elterngeld.nrw.de Wie lange erhalte ich Elterngeld? "Sie können Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten Ihres Kindes in Anspruch nehmen. Grundsätzlich kann ein Elternteil höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge haben die Eltern, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate lang Elterngeld bezieht." Den folgenden Abschnitt verstehe ich allerdings nicht. "Die Zeit, in der die Mutter Mutterschaftsgeld einschließlich Arbeitgeberzuschuss bezieht, wird auf die Zeit, für die der Mutter Elterngeld zusteht, angerechnet, auch, wenn sie für die Dauer der Schutzfrist kein Elterngeld beantragt."
Genau das hab ich doch vorhin geschrieben:-) Und die Mutter bekommt automatisch in der Mutterschutzfrist Elterngeld, was aber verrechnet wird und somit nicht zusätzlich dazu kommt. Egal ob sie das für die Monate beantragen will oder nicht.
Geht das wirklich? Die ersten beiden Monate nimmt mein Mann, die anschließenden 12 nehme ich? Das wäre ja perfekt, da mein Mann sowieso die ersten beiden Monate nehmen wollte. Allerdings dachte ich immer, dass das dann nur parallel geht. Dann würde ich ja in den ersten beiden Monaten mein volles Gehalt bekommen (Mutterschutz), mein Mann 1800€ Elterngeld. In den folgenden 12 Monaten würde er wieder voll verdienen und ich würde 1800€ Elterngeld bekommen, da ich dann zu Hause wäre. Das wäre ja fast zu schön, um wahr zu sein........ Liebe Grüße
Nein, du kannst nur 10 Monate beziehen - deine 2 Monate Mutterschutz(Geld) werden angerechnet. Allerdings kann dein Mann den 1 und 2 Lebensmonat zuhause bleiben und EG beziehen und du gleichzeitig Mutterschutzgeld
denn hier wird extrem viel falsches geschrieben und durcheinandergeworfen: 1. Elternzeit und Elterngeld muss man trennen. 2. Elternzeit hat jedes Elternteil FÜR SICH minimum bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres vom Kind- manche AG sehen z.B. betrieblich noch eine Verlängerung vor. Die Elternzeit der Mutter beginnt m.W.n. mit Geburt des Kindes. Es gibt auch Möglichkeiten nicht benutzte Elternzeit - z.B wegen Geburt von Geschwisterkinder etc. - sich aufzusparen und später zuu nehmen. Elternzeit kann man x-beliebig bis zu einem gegebenen Zeit nehmen - eben im Rahmen der 3 Jahre - und muss sich nicht zwangsläufig an Lebensmonaten des Kindes orientieren. Z.B. wenn das Kind am 19.11. geboren wurde besteht die Möglichkeit bis 01.01. des übernächsten Jahres Elternzeit zu nehmen. 3. Elterngeld bekommen die Eltern ZUSAMMEN maximal für 14 Monate. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Eltern MINDESTENS je 2 Monate in Anspruch nehmen. Elterngeld orientiert sich am Lebensmonate des Kindes. Die Eltern können Elterngeld hintereiander in Anspruch nehmen - z.B. Mutter die ersten, Vater die nächsten 7 Monate - oder auch parallel, dabei wird aber natürlich FÜR JEDES ELTERNTEIL ein Monat mitberechnet (die Eltern können somit z.B. 7 Monate zusammen Elterngeld beanspruchen). Elterngeld wird auf das Mutterschaftsgeld voll angerechnet. D.h. die Mutter bekommt tatsächlich ab Geburt Elterngeld, da aber in der Regel Mutterschaftsgeld höher ist, bleibt vom Elterngeld in den ersten 8 Wochen (Mutterschutz) nichts übrig. Insoweit ist 14 Monate Elterngeld tatsächlich eine Mogelpackung, da eine vorher arbeitendes Elternpaar faktisch nur 12 Monate Elterngeld bekommt. Du kannst natürlich 12 Monate nach Ablauf des Mutterschutzes Elternzeit nehmen, allerdings bekommst Du nicht für diese volle Zeit Elterngeld. Dein Mann kann natürlich den ersten Monat Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beanspruchen, dann habt ihr danach noch insgesamt 12 Monate zur Verfügung. Beispiel: Kind kommt am 01.01.13 zur Welt. Mutter bekommt 12 Monate Elterngeld bis zum 31.12.13 Vater kann dann vom 01.01.13 bis 31.01.13 und dann vom 01.01.14 bis 31.01.14 Elterngeld beantragen. M.E. "lohnt" sich übrigens auch für den Mann auf jeden Fall die Elternzeit selbst wenn er finanzielle EInbussen haben sollte. Diese Möglichkeit, soviel Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kommt nicht so schnell wieder.