Mitglied inaktiv
kämpfe mich grade durch den Elterngeldantrag, erst mal rein informativ und werde aus folgender Passage nicht ganz klug... Liegt das Einkommen vor der Geburt des Kindes unter 1.000 Euro, erhöht sich der Prozentsatz um 0,1 v.H. je 2 Euro des Differenzbetrag bis zu maximal 100 v.H. gilt das nur wenn man vor Geburt Vollzeit gearbeitet hat, oder auch bei Teilzeit????? kann ich mir nicht vorstellen, denn wer liegt denn beit Teilzeit über 1000€?? bitte um Hilfe der Erfahrenen Danke
Hallo,
das gilt für jedes Einkommen - ob Voll- oder Teilzeit ist egal. Und um die andere Frage zu beantworten: Lehrerinnen z. B. verdienen in Teilzeit (z. B. 12 Unterrichtsstunden) sogar mehr als 1000 Euro netto
VG
.
Ich liege auch mit Teilzeit über 1000 € Netto, trotz der schlechten Steuerklasse...
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