leonie131029
Hallo mamis Ich befinde mich momentan in elternzeit und habe zuvor im einzelhandel gearbeitet und meine ausbildung für zwei jahre unterbrochen. Ich habe elterngeld auf zwei jahre beantragt und hatte nun den bescheid im bruefkasten. Leider ist die auszahlung monatlich einfach viel zu wenig (235€).meine frage ist es möglich den mindestsatz auch auf zwei jahre zu bekommen oder kann ich den antrag nochmals ändern um es doch suf ein jahr ausgezahlt zu bekommen? Vielen dank schonmal für eure hilfe
Das wären dann 150€ im Monat, das ist doch noch weniger ? Änderung auf ein Jahr geht aber soweit ich weiss. Hattet ihr das vorher nicht ausgerechnet ?
Ist nicht der Sockelbetrag 300€? Wieso bekommt man dann noch weniger? Du kannst noch Wohngeld beantragen, vielleicht hilft Dir das? Gruß
Mindestbeitrag wäre dann auch gesplittet und wären somit 150 EUR pro Monat. Aber weshalb hast Du das nicht vorher ausgerechnet? Es gibt zig Elterngeldrechner im Internet wo man zumindest ungefähr den Elterngeldanspruch berechnen kann.
Sockelbetrag ist 300€. Wenn man den splittet halt 150€ im Monat. Sie hat nur weniger als 300€ weil sie es über 2 Jahre auszahlen lässt. Wieso Wohngeld ? In erster Instanz ist der Vater des Kindes ihr zu Unterhalt verpflichtet, dann erst der Staat. Was ist denn mit dem ?
Wieso Unterhalt? Da steht doch gar nichts, dass sie getrennt sind usw. oder habe ich das übersehen? Und auch wenn sie zusammen sind, kann sie noch zusätzliche Wohngeld o.ä. beantragen...wo genau liegt jetzt Dein Problem?
Genauso wenig schreibt sie dass es ihn gibt. Und etliche wissen bis heute nicht dass der Mann im Falle einer Trennung auch ihnen zu Unterhalt verpflichtet ist und nicht nur dem Kind.
DU allein hast mit dem Mann anfangen, für mich spielt das gar keine Rolle, ich habe ihr lediglich geraten, dass sie Wohngeld beantragen kann, wenn sie zu wenig Einkommen hat...mit und ohne Mann...völlig egal.
Nö. Nicht egal. Denn egal ob sie mit ihm zusammenwohnt oder nicht, er ist für ihren Verdienstausfall zuständig. Sein Lohn ist also entscheidend. Völlig egal was sie alleine hat, was sie zusammen haben ( wenn nicht getrennt ) oder was er an sie abgeben kann ist interessant. Kann Dir ja egal sein, dem Staat aber nicht.
Du rallst es nicht oder? Ob Mann oder nicht, sie kann (oder können gemeinsam) Wohngeld beantragen (müssen aber nicht) und der Staat entscheidet dann ja sowieso, ob es bewilligt wird oder nicht....hast Du's jetzt?
Das werden die ihr beim Amt dann auch sagen,bzw. danach fragen. Nebenbei kann man auch " ergenzende Hilfe zum Lebensunterhalt" beantragen. Sollte das Elterngeld nebst Wohngeld nicht ausreichen. Ein Hoch auf unseren Sozialstaat!!! Mucki LG
Der Mindestbetrag für ein Jahr ist 300 Euro, für zwei Jahre ist er 150 Euro. Du kannst versuchen Wohngeld zu beantragen, evtl. Hartz-IV, wenn das Familieneinkommen dadurch zu gering ist.
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