Elternforum Schwanger - wer noch?

Einkommenstabelle Erziehungsgeld @alle, die's inte

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ressiert... Hallo, um den Diskussionen und Halbwahrheiten um diese sch.... Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld mal zu beenden, setze ich hier mal folgendes rein: Der Staat zahlt maximal zwei Jahre lang bis zu 300 Euro monatlich. In den ersten 6 Monaten erhalten Eltern bei einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro pauschaliertem Nettojahreseinkommen (Verheiratete/eheähnliche Gemeinschaften) oder 23.000 Euro bei Alleinerziehenden das volle Erziehungsgeld. Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um einen Kinderzuschlag. Wer mehr verdient, bekommt gar nichts. Die Budgetlösung: Alternativ zu der 300 euro/24 Monate Lösung erhalten Eltern, die sich für eine verkürzte Bezugsdauer von zwölf Monaten entscheiden, bis zu 450 Euro monatlich. Die Einkommensgrenzen für den Anspruch auf das Budget betragen 22.086 Euro bei Verheirateten/eheähnlichen oder 19.086 Euro bei Alleinerziehenden. Die (Netto-)Einkommensgrenzen ab dem siebten Monat sehen wie folgt aus: Paar: Volles Erziehungsgeld bis 16.500 Euro, gemindertes Erziehungsgeld bis 22.086 Euro Alleinerziehende: Volles E-Geld bis 13.500 Euro, gemindertes E-Geld bis 19.086 Euro. Pro Kind mehr sind es dann halt dieser Kinderzuschlag (140 euro) mehr, die man "haben" darf. :o) Der Antrag fürs erste Jahr kann sofort nach der Geburt gestellt werden, der fürs zweite frühestens ab dem 9. Lebensmonat des Kindes. In einigen Bundesländern wie z.B. Bayern oder Sachsen wird im Anschluss an das Bu´ndeserziehungsgeld noch ein Landeserziehungsgeld gezahlt. Darüber muss man sich mal informieren... Bei Mehrlingsgeburten wird für jedes Kind E-Geld gezahlt. HOffe, das stiftet nich noch mehr Verwirrung, sondern hilft :o) LG Nadine


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für geburten ab 2004 http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner_04/start.html


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pro kind erhöht sich die einkokmmensgrenze um 3140 Euro. Der Kinderzuschlag von 140 euro ist eine gesonderte Zahlung von den Familienkassen. link hier: http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=194&rqc=3&ls=false&ut=0 viele grüße tine


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...naklar, das waren 3000 Euro zu wenig, grins...die nennen das auch Kinderzuschlag, weil es ein Zuschlag pro Kind ist, den man mehr haben darf - da bin ich durcheinander gekommen mit dem anderen Kinderzuschlag... :o)


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huhu was bis jetzt noch nie gesagt wurde, mich aber interessiert... weisst du das? "In den ersten 6 Monaten erhalten Eltern bei einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro pauschaliertem Nettojahreseinkommen (Verheiratete/eheähnliche Gemeinschaften) oder 23.000 Euro bei Alleinerziehenden das volle Erziehungsgeld. Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um einen Kinderzuschlag. Wer mehr verdient, bekommt gar nichts." soweit, sogut... ABER dieses pauschalisierte einkommen, richtet sich das nach dem vergangenen jahr? ist ja an und für sich quatsch, denn vorher haben viele mütter ja auch gearbeitet, VOR DER GEBURT, aber nach der geburt, wenn sie das geld bräuchten, dann arbeiten ja viele vorerst nicht mehr... also, welches einkommen wird zur berechnung herangezogen? das vor oder nach der geburt? weiß das eine? danke und lg


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Also, wenn die Frau nach der Geburt zu Hause bleibt, und somit kein Einkommen miteinbringt, wird ihr Einkommen aus dem Vorjahr auch nicht berücksichtigt! Ich fand das am Anfang meiner "Recherchen" auch ziemlich unfair, und es wird auch teilweise falsch erklärt. Seit ich mir aber den Antrag geholt habe, weiß ich jetzt, dass mein Einkommen nicht berücksichtigt wird. Ist extra in einem Punkt anzukreuzen, ob Du noch weiterarbeitest oder nicht. Gruß Matzi


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Ich hab mir irgendwann mal aus dem I-Net eine Broschüre heruntergeladen, in der es ums Erziehungsgeld geht. Leider weiß ich nicht mehr, welcher Link das war. Darin steht: Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt. Wichtig: Übt die berechtigte Person während des Erziehungsgeldbezugs keine Erwerbstätigkeit aus, wird ihr Erwerbseinkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (Erstantrag)bzw. dem Kalenderjahr der Geburt (Zweitantrag) nicht berücksichtigt. Liebe Grüße, Evy


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Hallo....das heisst also, wenn mein Kind im Juli 05 geboren wird und ich jetzt (seit 15.2.) arbeitslos bin, daß das Einkommen vom letzten Jahr nicht zählt?Mein Partner geht arbeiten und da zählt das Einkommen vom Jahr 2004? Wirkt alles durcheinander, finde ich.Empfand es vor gut 6 Jahren nicht so kompliziert. LG Nicole


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Quizfrage: Und wie rechnet man das aus, wenn man als Paar das Jahr vor der Geburt im Ausland gearbeitet hat??? LG, Susanne