Mitglied inaktiv
bin in der 9. ssw schwanger. 2. mal. meine tochter ist 2. nur wie geht das nochmal : krankenkasse, arbeitgeber? wann wer wie muß ich denen sagen das ich schwanger bin. was muß man so alles erledigen. hab´s total vergessen. danke
Hallo selime, also der Arbeitgeber sollte so schnell wie möglich von der SS unterrichtet werden, damit für dich das Mutterschutzgesetz greifen kann. Krankenkasse bekommt erst 7 Wochen vor dem ET eine Bescheinigung wegen des Mutterschaftsgeldes, da bekommt dann auch nochmal der Arbeitgeber eine Bescheinigung wegen des Mutterschutzes. Und nach der Geburt nochmal Arbeitgeber und Krankenkasse informieren (Kopie der Geburtsurkunde), damit weiter Geld gezahlt wird. Kindergeld und Erziehungsgeld auch nach der Geburt beantragen. Alles klar ??? LG und eine schöne SS Sara
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