Mitglied inaktiv
Hallo! Arbeitet zufällig eine von euch in der Gastronomie? Wie ist das mit euren Arbeitszeiten? In der SS darf eine Frau ja eigentlich keine Nachtarbeit machen (22-6 Uhr). Aber wie ist das denn geregelt, wenn man in einer Bar arbeitet, die erst um 18 uhr öffnet und bis 3 bzw. 4 Uhr offen hat? Ich mein, ich kann ja nicht erst um 18 uhr anfangen und dann um 10 schon wieder gehen. Und eine "Tagschicht" gibt es also bei uns nicht. Weiß jemand von euch wie das dann da geregelt ist. Möchte nicht, daß irgendwer Ärger bekommt. Liebe Grüße, tamara03
Ich kann Dir die Frage nicht beantworten, denke aber, daß Du wahrscheinlich wirklich nur bis 22h arbeiten darfst, dann aber bei gleichem Gehalt, also Dir darf fianziell durch die SS kein Nachteil entstehen. So lautet es im MuSchu-Gesetz. Ruf doch einfach mal beim Gewerbeaufsichtsamt an, die wissen Bescheid! Habe ich damals auch gemacht, die haben da ihre Leute, die sich besonders mit SS auskennen. Liebe Grüße Katharina
Nachtarbeit beginnt sogar schon ab 20 Uhr! Du darfst dann nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten. Das Gewerbeaufsichtsamt ist wirklich der richtige Ansprechpartner, allerdings MUSS sich dein Arbeitgeber auch mal damit auseinandersetzen und eine andere Tätigkeit suchen oder dich freistellen. Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut läuft.
In der Gastronomie darfst du bis zur ich glaube 16SSW bis 22Uhr arbeiten. Laut dem MUschGe darfst du ja nicht gesundheitsgefährdenden Stoffen (Zigarettenrauch)und dauerndem Lärm ausgesetz werden was in einer Bar sicherlich der Fall ist. Ich denke dein FA sollte ein Beschäftigungsverbot aussprächen. Der Tip mit dem Gewerbeaufsiehtsamt ist aber goldrichtig. LG