Nettchen.U
Hallo ich habe am 11.5. eine Fall wegen eines nicht bezahlten Artikel eröffnet aber nichts passiert. Wie ist jetzt die Vorgehensweise das ich die Gebühren wieder bekomme? Muss ich den all schließen oder noch abwarten? Lg
Bei der Falleröffnung steht dabei, wie lange du dem pot. Käufer Zeit zur Reaktion lassen musst. Nach Ablauf dieser Frist kannst du selbst (soweit ich weiß) den Fall abschließen und bekommst die Verkaufsgebühren rückerstattet. Seit 11.5. sind ja erst 5 Tage vergangen. Vielleicht ist der Käufer übers lange Wochenende weggefahren.
Den Fall hat sie vor 5 Tagen eröffnet, wartet also schon mindestens 15 Tage auf das Geld und das wäre schon ein verdammt langes Wochenende.
Ach du, gegen mich wurde schon mal ein Fall eröffnet, weil das Geld für den von mir am Freitag ersteigerten Artikel am Dienstag noch nicht auf dem Konto war....
Da passiert meist leider gar nichts
an e-Bay wenden, gebühren werden erstattet die Kohle bekommst du eh nicht vom Käufer
Da steht leider nur das ich am 11.5. einen Fall eröffnet habe aber nicht was jetzt weiter geschieht. Der Käufer wollte das Paket abholen und wir haben einen Termin vereinbart, dann kam nichts und auf meine Nachrichten und Fristen wurde nicht geantwortet. Daher wundert es mich das jetzt nichts weiter geschieht. Ich bin auch vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe es per Nachricht an den Käufer gesandt. Lg
Ach so, das lässt die Sache wieder anders aussehen. Ich ging davon aus, dass der Käufer überweisen muss, und du versendest.
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Ich warte seit 24.3. auf meine bezahlte Ware...der eröffnete Fall zieht sich schon 15 Tage hin. Er wird am 31. geschlossen. Ich werde wohl weder die Ware, noch mein Geld wiedersehen. Da nur ein geringer Betrag ist es verschmerzbar...aber ich denke, die Falleröffnung ist eh nur "Augenwischerei". Vor 3 Jahren habe ich eine defekte Videocamera (angeblich neu und vom Händler), trotz, dass mit Paypal bezahlt wurde, nicht erstattet bekommen, da ich erst 16 Tage nach Kauf die Reklamation gemacht habe. Sorry, dass ich 1 Tag nach dem Erhalt in den Urlaub bin. Aber damit meine ich, dass eb... hilft, ist wohl ausgeschlossen, wenn Käufer/Verkäufer sich nicht rühren, haste Pech gehabt.
Ich hatte das auch schon mal, bloß das ich einen versand angeboten hatte. Wie es im Detail war weiß ich nicht mehr genau. Also ob nach ablauf aller fristen du den Fall selbst schließen musst, glaube aber Ja. Dann bekommst du deine Verkäuferprovision gutgeschrieben und kannst den Artikel wieder einstellen. Ich habe jetzt zum ersten mal einen umgekehrten Fall. Käufer hat bezahlt (Deutsche Post Brief), ich habe den Artikel verschickt und der Käufer meint er hätte ihn nicht bekommen. Weiß auch nicht wie es damit weiter geht....Bin mal gespannt