Mitglied inaktiv
Hi Ihr Kugeln! Wer von Euch kennt sich mit den neuen Mietregelungen aus? Gibt es da auch was neues für Haus(ver)mietungen? Wie haben vor 3,5 Jahren ein Haus gemietet. Erst auf Mindestlaufzeit 2 Jahre und danach verlängert es sich immer automatisch um ein Jahr wenn nicht allerspätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Nun wollen wir wieder zurück in die Heimat ziehen, da ja das 2 Mäuschen unterwegs ist. Allerdings wollte ich gern vor dem ET - d.h. spätestens Ende Juli wollte ich hier weg. Die Kündigung haben wir auch schon abgegeben. Nun ist das Problem, daß der letzte Vertragsjahrestag der 31.10.04 ist. Also einiges nach dem ET. Es ist noch ´ne Klausel im Vertrag, daß wir eher raus können wenn wir einen Nachmieter finden. Allerdings auch nicht so einfach da das hier absolut Pampa ist, und die Interessenten die bis jetzt waren hatten entweder einen Hund (darf hier nicht rein) oder wollten die Scheune dazu, die der Vermieter allerdings nicht hergibt. Kennt sich irgend jemand von Euch mit den Mietregelungen aus? Gibt es bei den neuen auch was für Häuser? Und wie weißt man die evt. Interessenten nach, so daß man dann doch eher raus kann? Ab wann gelten die als Interessenten? Müssen die erst dem Vermieter vorstellig werden? Oh Mann! Das ist echt nervig hier. Bin dankbar für jede Hilfe!!! LG Isa + Girliepower out- & inside
Hallo! Wenn du dir nicht sicher bist, dann frag doch mal beim Mieterschutzbund nach den Regelungen, die können dir am sichersten sagen was Sache ist. Ich denke die Regelungen gelten für Wohnungen sowie Häuser. Was mir noch im Hinterkopf ist, wenn du deinem Vermieter drei Nachmieter vorstellst, und er ist mit keinem einverstanden, ist es sein Problem und ihr könnt früher raus. Ich weiss allerdings nicht ob das inzwischen anders geregelt ist. Wie gesagt, am besten mal beim Mieterschutzbund anrufen und beraten lassen. LG und viel Erfolg! Steffi
Also, ist ja dürftig was Du schreibst. Die Mindestlaufzeit ist ja vorbei, also gilt für Euch das normale Kündigungsrecht von drei Monaten. Längere Kündigungszeiten sind nicht zulässig, auch rückwirkend für alte Veträge nicht, da man den Mieter nicht schlechter als das Gesetz stellen darf. (Rechtssprechung) Es gibt dafür kein Gesetz, wenn es hart auf hart kommt, müsst Ihr vor Gericht. Zu welchem Datum habt Ihr jetzt gekündigt? Die Klausel mit dem Nachmieter ist nicht rechtskräftig, da Ihr eh nur 3 Monate Kündigungsfrist habt. Sei denn ihr wollt in den 3 Monaten ausziehen, dann braucht Ihr einen Nachmieter oder Ihr zahlt. Wenn Ihr jetzt die Kündigung abgebt, dann ist letzter Tag der 31.07.2004. Nachmieter: er muss alle Voraussetzungen haben, die Ihr auch habt um es mal kurz auf den Punkt zu bringen. Auch hier streiten sich die Gemüter wer wann welchen Nachmieter akzeptieren muss. Vorsicht ist geboten, wenn Euer Vermieter nur dieses eine Haus hat und Ihr keinen Formularmietvetrag habt. Dann gelten andere Vorschriften. Für Rückfragen ruf mich im Geschäft an: 07132/38359-0. Grit Lothe. Ich habe eine Ausbildung zum Immobilienfachwirt und arbeite u.a. in der Hausverwaltung.
hi..... gestern habe ich einen beitrag im fernsehen gesehen über miete und eigentum. den beitrag kannst du hier nachlesen!!!!! http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/04/25/index4.html Miete und Eigentum Vorzeitiger Auszug aus der Mietwohnung Nachmieter und Sonderkündigungsrechte (wegen whg zu klein usw..) Vielleicht konnte ich dir ein wenig helfen gruss
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