Mitglied inaktiv
Hallo, zur Frage alkoholfreier Getränke und Restalkohol ist folgendes zu sagen: Fakt ist: Tatsächlich enthalten alkoholfreie Getränke (was nach gesetzlichen Vorgaben auch möglich ist) bis zu 0,49% Alkohol; allerdings ist es auch so, dass eigentlich alle mehrfachzuckerhaltigen Getränke (Orangen- und Apfelsaft zum Beispiel) schon nach wenigen Tagen, dass sie angebrochen sind, bis zu1 oder 2% Alkohol enthält. Insofern ist es erlaubt. Ob es aber in größeren Mengen aufgenommen werden sollte, möchte ich mal dahingestellt lassen. Eher sollte die Schwangere alkoholfreie Getränke, wenn überhaupt, mal gelegentlich trinken und nicht regelmäßig oder in größeren Mengen, um durch größere Mengen bedingte Alkoholspiegel zu verhindern. VB
danke; wollte mir zu silvester einen alkoholfreien sekt gönnen:-) aber nur ein glässchen.
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