Mitglied inaktiv
Beziehe seit kurzem ALG 2, mein ET ist der 06.10. Bekomme also nur bis dahin den Schwangerschaftszuschuss. Wenn mein Kind jetzt kommt, muss ich dann gleich zum Amt? Oder reicht es wenn ich die Kopie der Geburtsurkunde an meinen Sachbearbeiter schicke? Oder wie läuft das? Also das ich das Geld fürs Kind dann bekomme. Was ist wenn ich übertrage oder früher entbinde, muss ich das auch irgenwo angeben, damit die monatlichen Zahlungen rückwirkend geändert werden. Sorry, aber ich kenne mich damit noch nicht wirklich aus! Steffie
Bekomme ich eigentlich auch Mutterschaftsgeld oder einmaliges Entbindungsgeld? Wo muss ich das beantragen? Danke, Steffie
Das gibts bei den Krankenkassen und den Antrag bekam ich mit den anderen Anträgen mit der Geburtsanzeige in der Klinik, nach der Geburt.
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