Mitglied inaktiv
Hallo, mein Arbeitgeber zweifelt meine Krankheit an. Bin seit dem 16.12.04 krank geschrieben. Nunmehr habe ich von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen das Sie zur Beurteilung einer eventuellen weiteren Arbeitsunfähigkeit eine Kopie des Mutterpasses benötigen. Bin ich dazu verpflichtet das auszuhändigen? Immerhin handelt es sich hier doch um ein persönliches Dokument? Wenn Sie fragen haben können Sie sich doch an den Frauenarzt wenden. Bin sehr verzweifelt.
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Hallo, warum telefonierst du nicht mal mit deinem Sachbearbeiter bei der KK? Oder, wenn du so wie ich im Moment zu nah am Wasser gebaut bist - per e-Mail? Sag ihnen, dass das nicht nur ein sehr persönliches Dokoment für dich ist, sondern auch, dass du die Kosten für Kopie und Versand nicht tragen möchtest...und warum sie nicht mit deinem Arzt in Verbindung treten können (evtl. Schweigepflicht?) Lass' dir das einfach mal erklären... LG Nadine
Die sachbearbeiterin in total arrogant gewesen als ich da angerufen habe, sie bräuchten das eben und nen freiumschlag sei ja auch dabei. Will morgen mal versuchen ihren vorgesetzten zu erreichen....fühle mich langsam echt verarscht. erst sprechen die immer von Beschäftigungsverbot und jetzt "hatte" ich eins und dann zweifeln der AG und die KK das verbot an...verstehe die Welt nicht mehr.
Hallo, is jetzt vielleicht ne blöde Frage, aber warum willst du der KK keine Kopie geben? Was für Daten meinst du, die Du nicht offenlegen willst? Die KK kann auch mit dem FA Kontakt aufnehmen, aber dafür müßtest du eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben und dann können die viel mehr fragen als die Sachen, die im MuPa drinstehen... evtl. fährst du da günstiger bzgl. der Preisgabe von persönlichen Infos. Lieben Gruß! Lisa
ich glaub, das steht sogar im Mutterpass drin, dass NIEMAND ein Anrecht hat, den Mutterpass einzusehen, das ist eine ganz freiwillige Sache und niemand kann dich dazu zwingen. Für Attests bezüglich Krankheit ist der Arzt zuständig, da müssen sich dann die Damen und Herren mit dem Gyn auseinandersetzen. Auch erpressen gilt nicht, Sprüche wie wenn keine Einsicht, dann keine attestverlängerung oder so sind rechtswidrig. Grüsse heike
hallo, glaube kaum das die das dürfen, wende dich doch mal an deinen gynäkologen!! die müssen irgendwelche anforderungen (berichte oder so) sowieso an den arzt stellen. alles gute
Ich finde zwar auch, dass die sich an den Arzt wenden sollten und von dem eine Begründung verlangen, warum er ein BV ausspricht, aber warum willst du denn den MuPa nicht herzeigen? Die KK kann ja im Endeffekt eh viele persönliche Sachen über die Arztabrechnungen einsehen, das macht das Kraut wohl nimmer fett.... Und es ist klar, dass der AG das anzweifelt, schließlich kostet in ein BV viel mehr Geld als eine Krankschreibung. Wenn das BV gerechtfertgt ist, hast du doch nix zu befürchten. LG Pu
Hallo, ein Berufsverbot stellt doch eh der Gyn. fest und schickt es zur KK. Normalerweise ist ein Betrieb gegen sowas versichert! Bei mir wars so und wir waren nur 5 Angestellte...Der AG bezahlt dir weiterhin deinen normalen Lohn und er bekommt es von der KK wieder!!!!
Sie darf! Bei längerer Krankschreibung kann es sein, das der MDK die Notwendigkeit einer Krankschreibung überprüft.
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