Elternforum Schwanger - wer noch?

darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4?

darf der kindesvater u25 zu uns ziehen bzw anspruch auf hartz4?

sophiarina1990

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Hallo liebe leute. Ich habe ein problem. Meine tochter ist 2 jahre und wir sind soweit ziemlich glücklich! Ich bin wieder schwanger und der kindesvater meiner tochter und dem ungeboreren baby und ich wollen zusammenziehen. Ich wohne mot meiner tochter in einer 3 zimmer wohnung die vom amt finanziert wird. Da der kindesvater sprich mein freund erst 23 ist aber wir unser 2tes baby erwarten wollen wir ihn anmelden. Darf ich das denn bzw bekommt er auch unterstützung? Er hatte seine ausbildung abgebrochen aus privaten gründen und man sagt doch das man unter 25 nicht ausziehen darf bzw keinen cent vom amt sieht. Alleine kann ich uns 4 nicht durchbringen. Kann mir jemand einen tipp geben? (Er ist auf neuer arbeitssuche) seine eltern verdienen knapp 2.600euro netto zusammen.


m0nika

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Antwort auf Beitrag von sophiarina1990

Warum sollte ihm nichts zustehen? Seinen Eltern würde zu seiner Unterstützung noch das Kindergeld zustehen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr - allerdings nur dann, wenn er sich in Ausbildung befindet. Und auch unabhängig vom Wohnsitz. Wenn Ihr zusammenzieht werdet Ihr gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Wenn er dann einen Job hat geltet Ihr in Eurer eheähnlichen Gemeinschaft als füreinander einstehend und Dein Bedarf wird entsprechend angepasst. Das ist alles, was ich darin sehe. Bin aber auch kein Sozialrechtsfuchs. Mein Tipp wäre in jedem Fall: Keine krummen Dinger. Meldet das ordentlich an dann habt Ihr nix zu befürchten. Andernfalls kann es sehr hässlich werden.


m0nika

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Antwort auf Beitrag von m0nika

Lass Dich in der Sache am besten mal von Deiner Betreuerin aufm Amt beraten. Die wird Dir auch sehr detailliert die Rechtsgrundlage und die Pflichten darlegen können. So geht Ihr kein Risiko ein. Alles Gute!


sophiarina1990

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Antwort auf Beitrag von m0nika

Danke für die liebe antwort. Wir wollen ja keine krummen dinger machen, deshalb fragte ich ja nach. Er möchte von daheim weg und zu u s ziehen. Nur kriegt er etwss vom hartz4 satz?


m0nika

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Antwort auf Beitrag von sophiarina1990

Nee, das wollte ich auch nicht unterstellen, dass ihr irgendwas Böses vorhabt. Nur kann man leider auch manchmal aus Unwissenheit was falsch machen oder z.B. was übersehen. Das wird dann vielleicht auch zum Problem, daher mein Tipp, sich entsprechend Rat zu holen. Bevor er sich ummeldet kann er ja einen Termin beim Amt machen. Er muss sich sicher ohnehin sehr schnell nach der Ummeldung dort einen Termin machen, damit Ihr als Bedarfsgemeinschaft erfasst werdet. Ich denke das wird schon gut gehen. Und hoffentlich findet er auch schnell einen guten Job.


sophiarina1990

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Antwort auf Beitrag von m0nika

Ich habe es auch nicht böse aufgefasst. Ich rufe dort morgen mal an. Ja durch unwissenheit kann vieles in die hose gehen!!!


Sommersturm86

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Antwort auf Beitrag von sophiarina1990

Natürlich darf er mit ein ziehen und hat dann auch Anspruch! Mein Mann war selbst erst 21 als er Vater geworden ist. Sobald man eine eigene Familie gegründet hat oder 25 ist, hat man Anspruch auf eine eigene Wohnung bzw zusammen leben mit der Partnerin und Kind Lass dich nicht abwimmeln, falls dir zuerst was anderes erzählt werden sollte. Mir wollte ein Typ vom Amt auch mal weis machen, dass mein Mann zurück zu seinen Eltern müsste. Lach. Wir sind verheiratet und haben ein Kind. Das dürfen sie nicht bestimmen. Manchmal tun sie allerdings ganz gerne, als dürfen sie. Ich mache mich dann im Internet schlau und gucken nach dem Gesetz liebe grüße und Erfolg. :) Ps: bedenke dass ihr dann zu viert auch eine größere Wohnung haben dürft.


CarinaLilly

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Antwort auf Beitrag von sophiarina1990

Dadurch dass du Schwanger bist, ist das ganze ein Sonderfall Mein Freund ist 17, ich bin 21 und beziehe auch Geld vom Amt ALG II Und wir wollen nun auch zusammen ziehen Das geht auch. obwohl er in die Schule noch geht (realschule)