Elternforum Schwanger - wer noch?

@Dany1978 wegen Elternzeit

@Dany1978 wegen Elternzeit

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danke für die Antwort. Aber sag ich kann doch zumindest einen Antrag auf Verlängerung stellen, dem mein Arbeitgeber halt bewilligen muss oder? Weißt du zufälligerweise auch wann vor Ablauf der ersten Dauer der Elternzeit dieser Antrag gestellt werden muss und wie variabel ich diese Länge dann beantragen kann? (auch wieder eventuell nach Datum o.ä. z.B. f+ür nur 4monate oder so?) lg pet


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Hallo Pet, wenn Du die Elternzeit verlängern willst, obwohl Du sie nicht bis zum 2. Geburtstag Deines Kindes beantragt hast, musst Du schon trifftige Gründe haben bzw. bist auf den Good will Deines AG angewiesen. Er kann Deinem Antrag zustimmen, MUSS ABER NICHT. Zeiträume für die Beantragung von Elternzeit: - im Anschluss an den MuSchu - 6 Wochen vor Beginn - individueller Beginn (also nicht im Anschluss an den MuSchu) - 8 Wochen vor Beginn. Ansonsten kannst Du Dir bei den Links die Broschüren runterladen oder zuschicken lassen. Mein Wissen habe ich auch dort her ;-)) Ich weiß, dass diese Problematik schwer ist. Vor allem, wenn es um das WIE LANGE der Elternzeit geht. Unmittelbar davon ab hängt ja auch, ob und für wann man einen Kita-Platz bekommt. LG Daniela mit Natalie & Isabel (*22.09.03)


Mitglied inaktiv

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danke dir für deine mühe bzgl. der antworten:-). allerdings ist das so ein verflixtes:-) ding mit der länge der erziehungszeit. nehme ich sie in der länge in der ich sie gerne hätte kann es sein, dass ich davor einen krippenplatz bekomme & habe dann aber kein einkommen, um den auch wirklich gut zu finanzieren. nehme ich kürzer erziehungszeit muss ich evt. wieder früher arbeiten, obwohl ich das nicht wollte (hab da schon meine gewisse voerstellung wie lang ich denn gerne zuhause bleiben würde) und muss evt. auch erkennen, dass ich keinen betreeungsplatz für mein kind habe. :-(... lg pet