Re: Eine Frage zu Elterngeld....blicke nicht ganz durch "Es werden nur volle Monate gerechnet, in denen noch KEIN Mutterschaftsgeld gezahlt wurde (also 12 Monatsgehälter vor dem Monat, in dem der MuSchu beginnt) ..... ich musste auch einen Lohnzettel nachreichen, weil ich das falsch verstanden habe. Lieben Gruß Chrissy " Hallo Chrissy, zu deinem Posting.....nochmal ne kleine Frage... Mutterschaftsgeld fließt ja einmal vor der Geburt (6 Wochen) und einmal nach der Geburt (8 Wochen). Wenn also mein Mutterschutz (vor dem ET) am 22.12.08 beginnt, heißt es dann für mich, dass ich von diesem Zeitpunkt 12 Monate zurück gehen muss mit meinen Lohnzetteln? Verstehe ich das richtig? Und bei vollen Monaten dann wohl am Dezember 07 !?!?! Vielen Dank nochmal!!! LG Tatjana