Hallo, ich hole es nochmal hoch, wegen deiner bedenken zwecks Unterhalt. Wenn dein Ex keinen Unterhalt fürs Kind zahlt, gehst du zum Jugendamt und beantragst Unterhaltsvorschuss (Voraussetzung dafür ist natürlich, dass er die Vaterschaft anerkannt hat). Dann bekommst du es vom Jugendamt, aber ich glaube nur einen bestimmten Zeitraum. Das Amt überprüft dann eigentlich regelmäßig (so es denn ein braver Beamter ist) deinen Ex, denn es möchte sich ja den Unterhalt von ihm zurückholen. Vielleicht erkundigst du dich mal beim Jugendamt. LG