Bellaaktrn
Hallo liebe werdenden Mamis,
Bin momentan in der 13 SSW und habe am 1.9.2023 mit meiner neuen Stelle angefangen..
Ich bin zurzeit Krank geschrieben habe ständig Übelkeit durchgehend Kreislaufprobleme Schwindel ect. kann mich kaum auf den beinen halten..
Jetzt ist meine frage wenn ich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen kriege werd ich dann trotzdem weiterhin bezahlt bis Mutterschutz ?
Ich war davor von juni bis Ende August Arbeitslos und habe am 1.9.2023 neu angefangen..
Finde leider nichts im internet würde mich freuen
Mit freundlichen Grüßen
Bella
Das sind doch keine Gründe für ein BV Vielleicht solltest du dich mal darüber belesen...
Um vorab deine Frage zu beantworten: würdest (!) Du ein BV ausgesprochen bekommen, dann würdest du deinen Lohn bekommen, ja Aber hier sind wir bei dem „würde“: Weißt du, ein BV bedeutet, dass dein Arbeitgeber deinen Lohn voll von der Krankenkasse erstattet bekommt - ergo zahlen alle (!), die Krankenkassenbeiträge einbezahlen. Es hat schon seine Gründe, wieso ein BV nur dann ausgestellt wird, wenn Leben von Mutter & Kind erheblich gefährdet ist. Denn letztlich fällt das auf alle zahlende zurück. Ich les hier immer & immer wieder von Frauen, die wegen Übelkeit, Erschöpfung oder Unterleibsschmerzen ein BV möchten. Und auch wenn ich mich jetzt in die Nesseln mit folgendem Satz setze: Dann werdet nicht schwanger, wenn ihr körperlich damit nicht zurande kommt! Die Symptome, die du beschreibst, sind völlig normal und jeder Frau bekannt - auch VORHER schon! Was nichts daran ändert, dass es natürlich anstrengend oder kräftezehrend ist. Keine Frage. Aber dann kommt NUR eine krankschreibung in Betracht. Ich selber habe mein drittes BV, wobei das erste betrieblich bedingt war. Beim zweiten habe ich, trotz dringend ärztlicher Warnung, bis weit über die 22. Woche gearbeitet - OBWOHL mein Arzt ständig Alarm geschlagen hat. Erst als ich im Krankenhaus lag habe ich eingesehen, dass ich das BV annehme. Einfach weil ich vorher schlicht niemandem zur Last fallen wollte. Die jetzige Schwangerschaft war von Anfang an unter dem Siegel BV gestanden. Nehm es mir nicht krumm, wenn das jetzt alles härter erscheint als es soll, aber ich krieg einfach das kotzen, wenn man hier ständig von BV liest, obwohl es KEINERLEI Begründung dafür gibt. Eine Schwangerschaft ist einfach kein Spaziergang - das muss jedem VORHER bewusst sein.
Und genau wegen Menschen wie dir machen sich viele Angestellte Sorgen & haben Ängste sich krank zu melden oder sich über die Schwangerschaft zu „beschweren“ oder eben ins BV zu gehen! Jede Schwangerschaft verläuft anders, jede Frau hat ein anderes Schmerzempfinden und sorry, du hast wohl keinerlei Empathie. Wenn sie Schwindel & Kreislaufprobleme hat ist das sehrwohl ne Gefährdung für Leib und Leben, für beide. Denn sollte sie auf Arbeit umkippen, sich den Kopf stoßen oder schlimmeres passieren .. meine Freundin hat genau aus dem Grund nach 5 Wochen Krankmeldung ein BV bekommen. Denn so kann keiner arbeiten, sorry. Ich hab da vollstes Verständnis. Schwanger sein ist hardcore, wir Leisten unglaubliches!
Glaub mir, meine Liebe, du hast keinerlei Ahnung ob ich empathisch bin oder nicht. Fakt ist einfach, dass Schwindel und derartiges kein Grund für ein BV ist. Kann man rechtlich nachlesen. Das BV deiner Freundin steht somit auch auf sehr wackeligen Beinen und sie soll froh sein, wenn es sich keinerlei Nachprüfung unterziehen muss. Letztlich ist es der Arzt, der mit seiner Zulassung spielt. Werf hier bitte nicht mit haltlosen Gerüchten um dich, wenn die Rechtslage eine andere ist.
Ich finde deine Aussagen auch nicht in Ordnung. Jeder empfindet doch total anders. Ich habe seit Anfang an schwere Übelkeit und Erbrechen. Ich habe mittlerweile 15 kg abgenommen. Ich habe auch starke Wachstumsschmerzen und starke Kreislaufprobleme die es mir oft nicht mal möglich machen aufzustehen. Ist es dann meine Schuld ? Oder soll ich tapferere sein? Hätte ich nicht schwanger werden sollen ? Ich habe aus den oben genannten Gründen BV bekommen und das wollte meine Ärztin so. Ich schäm mich dafür auch nicht. Zu deiner Frage: ja, dein Arbeitgeber ist im BV verpflichtet dir 100% deines Lohnes zu zahlen. Außerdem darfst du nicht gekündigt werden. Wenn dann geh vor das Arbeitsgericht. Das gleiche gilt auch für die Probezeit.
Wer hier was in Ordnung findet und nicht ist hier nicht relevant. Fakt ist einfach, dass die Begründung, die die AP angibt, nicht ausreichend für ein BV ist. Ihr seid alle scheinbar mit einem Internetzugang ausgestattet und des googeln mächtig. Ich rede hier von einer rechtlichen Sache. Und, dass jeder Dinge anders wahrnimmt ist logisch, muss man nicht wiederholen. Nichts desto trotz reichen diese Beschwerden lediglich für eine AU aus. Und das muss (!) mir vorher bewusst sein Was anderes hab ich nie gesagt. Fertig
Nur weil du googeln kannst, heißt das nicht, dass du das korrekt juristisch und medizinisch einordnen kannst. Auch nicht, wenn du schon ein BV ausgesprochen bekommen hast. Zwischen medizinischem Beschäftigungsverbot und AU gibt es Überschneidungen. Der Arzt hat einen gewissen Beurteilungsspielraum, in dessen Rahmen er eine Entscheidung treffen kann. Überwiegt der Krankheitswert? Oder die Gefährdung? Letztendlich hat fast jede (medizinische) Gefährdung des Kindes und der Mutter auch einen Krankheitswert. Psyche, Risiko Frühgeburt etc. Das wichtigste aber ist: der Arzt trifft die Entscheidung! Diese kann überprüft werden, ja, aber dem Arzt bleibt ein nichtangreifbarer Spielraum. Nur wenn es sich offensichtlich um einen Fehler handelt, wird es aufgehoben. Und dann ist es ja nicht der Fehler des Patienten, sondern allenfalls des Arztes. Solche Aussagen wie deine, bringen Frauen dazu, bis ans Ende ihrer Kräfte zu gehen und darüber hinaus. Vor allem bei einem medizinischen Beschäftigungsverbot geht es ja um eine abstrakte Gefährdung, das heißt niemand weiß, ob sie konkret wird. Bei einer konkreten Gefahr liegt man im KH und ist dann AU… Was glaubst du wieviel wir Steuerzahler zahlen für Menschen, die sich wochenlang krankschreiben lassen, manchmal völlig ohne Grund? Auch wenn ich das völlig falsch finde: es gibt immer schwarze Schafe, aber man muss nicht alle über einen Kamm scheren! Ich bin gerade in der Situation, dass meine FA mir ein Teilbeschäftigungsverbot ausstellen würde. Und wegen Leuten wie dir, überlege ich ernsthaft, ob ich das mache! Das kann es doch nicht sein.
Nur mal so, wenn du schon im Krankenhaus lagst, dann bist du gar nicht mehr arbeitsfähig und dementsprechend hätte auch gar kein Beschäftigungsverbot mehr ausgesprochen werden dürfen …
Und du weißt bestimmt, was ich beruflich mache? :) Lassen wir das. Mir persönlich ist das herzlich egal & letztlich ist es die Sache der jeweiligen Frau. Nichts desto trotz ändert es nichts an der rechtlichen Lage, ganz einfach. Nicht mehr & nicht weniger. Und nur weil es den meisten Frauen zuwider ist die Wahrheit zu lesen (und die beinhaltet nunmal auch, dass eine Schwangerschaft das ein oder andere Symptom in unterscheidlicher Ausprägung mit sich bringt), rechtfertigt das nicht die Aussage, ICH sei der Grund dafür, Frauen würden ans Äußerste gehen. Amüsant wie kreativ einen die Anonymität des Netzes werden lässt. Was die AP, oder all die anderen Frauen machen oder nicht, ist mir letztlich egal. Aber (und wenn hier schon irgendeine Moralkeule geschwungen wird) braucht man sich nicht wundern, wenn es das BV in dieser Form vielleicht eines Tages gar nicht mehr gibt. Genau wegen Frauen, die wegen einer AU Situation ein BV bekommen. Was meine damalige Situation betrifft: das spielt hier keine Rolle und anhand der einen Aussage, die ich getroffen habe, kannst du sicher nicht beurteilen, was damals war :) könnte ich anhand diesen einen Satzes auch nicht.
Das die normal sind weiss ich, habe vergessen mot einzutragen das ich momentan vermehrt mich krank melde deswegen und mein arbeitgeber mir das BV ausprechen möchte.. was ich garnicht verstehe weil ich mein es ist ja nicht immer so das es mir nicht gut geht. Aber ich danke dir für deine Antwort
Na Juristin bist du wahrscheinlich schon mal nicht, da wird man betrieblich eigentlich nicht ins Beschäftigungsverbot geschickt :) Nein deine Situation kann niemand beurteilen. Du die der AP aber auch nicht. Und das ist genau der springende Punkt. Sich ein Urteil über andere erlauben, obwohl das einzig und allein Sache des Arztes wäre. Sonst können wir auch anfangen Krankschreibungen zu verteufeln oder anzuzweifeln etc. Wärest du Juristin wüsstest du, dass es nie nur eine Meinung gibt und nie das einzig Richtige. Fast immer kommt es auf den Einzelfall an und überall gibt es Grauzonen. Und ein medizinisches Beschäftigungsverbot ist eine einzige Grauzone … Und damit beende ich das jetzt.
Da man hier ja offensichtlich sehr von der eigenen Meinung überzeugt ist, möchte ich klarstellen, dass der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen kann. Dies kann auch für bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten festgelegt werden. Gründe hierfür können auch starke körperliche Beschwerden wie Übelkeit oder Schmerzen sein. Der Arzt kann das Verbot befristet ausstellen und dann prüfen, ob es weiterhin notwendig ist oder nicht. Ein Beschäftigungsverbot bedeutet nicht automatisch, dass man ab Ausstellung in der gesamten Schwangerschaft nicht mehr arbeiten gehen kann. Somit obliegt es dem Arzt einzuschätzen, ob die Schwangere mit den Beschwerden MOMENTAN arbeitsfähig ist. Deine Aussagen sind somit nicht ganz korrekt. LG
Hallo
, wenn du erst vor kurzem eine neue Stelle angefangen hast und aktuell krank geschrieben bist (ich weis nicht wie lange schon) kommt es natürlich auch darauf an wie lange du Probezeit hast und ob du einen befristeten Arbeitsvertrag hast. Danach richtet sich dann ob und wie lange du weiter dein Geld bekommst und auch wie dein Arbeitgeber handelt. So eine Situation ist natürlich für jeden Arbeitgeber ein Horror wenn er neue Mitarbeiter einstellt und diese dann direkt für längere Zeit ausfallen.
In deiner Situation wäre es am besten wenn deine Probezeit schon rum wäre und du einen unbefristeten Vertrag hast.
Alles Liebe
Die Probezeit spielt überhaupt keine Rolle bei einem BV! Sie kann doch nicht gekündigt werden, wenn sie schwanger ist, auch in der Probezeit! Erzähl doch nicht so einen Unsinn und verunsichere damit die Userin. Auch während der Probezeit bekommt sie im BV den normalen Lohn weiter.
Tatsächlich, mir wurde das damals so erklärt. Ich habe gerade eine befreundete Personalreferentin gefragt die in einem sehr großen Konzern arbeitet. Das Beschäftigungsverhältnis darf während der Probezeit (sofern die Firma in Kenntnis über die SS ist) nicht einfach aufgehoben werden ohne Zustimmung der Behörden. Aber ein befristeter Arbeitsvertrag kann dann z.B. nicht verlängert werden.
Ich entschuldige mich für meine falsche Aussage.
Also würdest du im Falle des BV dein Geld weiter bekommen.
Alles Gute
Warum hast du bisher noch kein Beschäftigungsverbot? Wer soll das ausstellen? Ist dein Arbeitsplatz gefährlich? Was hat die Gefahrenbeurteilung ergeben? Weiß dein AG überhaupt von der Schwangerschaft? Wenn du krank bist, bekommst du eine AU und nach 6 Wochen rutscht du ins Krankengeld.
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