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BV in der Ausbildung

BV in der Ausbildung

viki.rx

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Hallo zusammen Ich habe letztes Jahr eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten angefangen, ich befinde mich jetzt im 2.Lehrjahr. Da ich durch das ganze sitzen auf der Arbeit ständig Unterleibschmerzen bekomme, bin ich seit dem 01.09.2020 im BV. Nun hat die Berufsschule wieder begonnen und meine Frage ist jetzt gildet das BV auch für die Berufsschule? Da ich dort auch die ganze zeit sitzen muss und noch eine Maske dazu tragen muss ist es ja im Prinzip die selbe Tätigkeit wie auf meiner Arbeit. Oder muss mir mein FA nochmal ein separates schreiben für die Berufsschule ausstellen, dass es mir nicht möglich ist den Unterricht zu besuchen? Vielen dank schon mal für eure Antworten


Jenny16082020

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Antwort auf Beitrag von viki.rx

Ich würde morgen bei deinem FA anrufen und nachfragen.


maryjan1

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Antwort auf Beitrag von viki.rx

Also bei mir giltet das BV für die Berufsschule nicht. Bin aber nicht dazu verpflichtet dort hinzugehen, meinte mein AG. Frag einfach bei deinem AG nach aber normalerweise giltet es nicht für die Berufsschule. LG


NaduNadu

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Antwort auf Beitrag von viki.rx

Meine damalige Schulkameradin ist 2 x die Woche die paar Std zur Schule gegangen. So konnte sie zumindest die Prüfung machen.


Port

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Antwort auf Beitrag von viki.rx

Es gibt weder "gildet" noch "giltet". Als Bürokraft ist Rechtschreibung nicht so ganz unwichtig.


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von Port

Ich dachte auch das gibt es nicht, bis ich gegoogle hab. Zum Thema: es gbit eine Schulpflicht und wen diese die AP noch nicht erfüllt hat sollte sie es mit dem Schulamt klären. Berufsschulpflicht Die so genannte Berufsschulpflicht beginnt nach dem Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch den Besuch von Bildungsgängen an einer Berufsbildenden Schule, durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule oder in einigen deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg durch den Besuch der so genannten Berufsschulstufe (früher Werkstufe) an einer so genannten Förderschule (früher Sonderschule) erfüllt werden. Inwieweit dies mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist, wird überprüft. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres. Unter bestimmten Umständen kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt frühzeitig aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen. Die näheren Details und weitere Alternativen zum Erfüllen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundesländern.


Port

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Antwort auf Beitrag von User-1753445573

Kinder sagen auch Wau Wau. Wenn Du das als allgemeingültig hinstellen möchtest - bitteschön.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von User-1753445573

Bei uns sagen die Kinder oft: "Das gültet nicht" ;-) Bei Maryjan denke ich allerdings, war es eher ironisch gemeint, weil sie es ja noch mit t ausgebessert hat und 2 x verwendete. Und die Smilies dazu