Elternforum Schwanger - wer noch?

BV- Geld wird nach 6 Wochen gekürzt?

BV- Geld wird nach 6 Wochen gekürzt?

Schokoauge

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Mein Arbeitskollege hat mir heut erzählt, dass wenn man am Anfang der SS ein Beschäftigungsverbot kriegt,dass ganz schön doof ist. Weil man nach 6 Wochen dann nur noch ca. 60% des eigentlichen Lohns kriegt. Und aus den letzten 3 Monaten wird ja dann das Gehalt für die Elternzeit usw.berechnet. Das wäre ja total doof. Wisst ihr näheres??ich finde im Internet nichts dazu


M.S.

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Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Das stimmt nicht. Ich habe seit März ein BV und bekomme seitdem mein normales Gehalt. Wenn du im Mutterschutz bist, dann ist die Berechnung etwas anders. Du bekommt einen bestimmten Betrag pro Tag von der Krankenkasse bezahlt und der Arbeitgeber stockt es auf, so das du auf dein Nettolohn kommst. Das Kollege hat das wahrscheinlich mit Krankengeld verwechselt...


februar2007

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Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Kann dir bei der Beantwortung deiner Frage nicht helfen, hab auch nur gehört, dass man normal bis zum Mutterschutz bezahlt wird und danach eben Mutterschaftsgeld bekommt. Aber im Endeffekt ist es doch so: Entweder man braucht ein BV oder man braucht keins. Das ist ja kein Wunschkonzert. Und würde ich in einem Beruf arbeite, der ein BV erfordert, dann KANN ich eben nicht mehr arbeiten, ob ich dann etwas weniger Elterngeld habe oder nicht. Verstehst du, was ich meine? Wollte das nur mal anmerken, weil du schon öfter solche Fragen gestellt hast (wohl dein Lieblingsthema neben dem Gewicht) und ich nicht verstehe, warum man da drüber nachdenkt, wenn man eigentlich kein BV braucht.


Schokoauge

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Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Wenn mich etwas beschäftigt oder ich mich für etwas interessiere, ich mir Sorgen mache, dann frag ich nach. Es ist meine erste SS und es ist alles neu für mich. Wenn dich das stört, dann überlies es einfach. Aber ich finde Vorwürfe sind nicht angebracht.


februar2007

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Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Dich zu überlesen ist leider kaum möglich, wo wir auch noch beide im April Bus sind Aber ich kann meinem Hirn ja mal eine Selektion der Themen Zuname/Speckbauch, Kopfschmerzen und Beschäftigungsverbot vorschlagen Nichts für ungut. Hormone und so


Karla

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Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Ich habe seit Beginn der Schwangerschaft ein BV. Man bekommt ganz normal seinen Lohn weiter, schließlich kann man ja nix dafür, dass man das Verbot bekommt!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Das was du oben schreibst gilt für eine normale krankschreibung, nicht für ein BV. Da bekommst dein geld ganz normal weiter und am Elterngeld ändert sich nichts.


Pearlymaus

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Antwort auf Beitrag von Schokoauge

Bei Beschäftigungsverbot bekommst du deinen ganz normalen Lohn zu 100% weiter. Du machst also keine Abstriche. Hab seit fast 8 Wochen BV und mein AG zahlt ganz normal weiter, als wenn ich arbeiten würde. Nur halt ohne Sonn-u. Feiertagszuschlag.