Vcm97
Hallo liebe Mamis Ich war heute bei meiner Fa und bin jetzt in der 8+5 Woche ssw. Und es ist alles soweit gut. Herztöne waren auch da alles soweit gut. Jetzt meine Frage meine Frauenärztin hat mir eine Bescheinigung gegeben.nur Ich habe kein beschäftigungsverbot bekommen. Sie weiß das ich als gebäudereinigung arbeite arbeite und meine Hauptaufgaben nur das bücken ist. Weiß ich nicht was ich machen soll. Ihr habe ihr mitgeteilt das ich schwanger bin hatte aber zu der Zeitpunkt auch eine Krankmeldung da meinte sie dann zu anderen, sie weiß es nicht, und bei ihr stehe ihr unter krank und dann sei ein Kündigungsgrund. Obwohl sie es wusste.. Kann mir bitte einer helfen. Bin bis heute krankgeschrieben waas solll ich jetzt machen? Sie dreht sich die Paragraphen und alles einfach so wie sie es möchte.
Dein Arbeitgeber oder der Betriebsarzt müssen das Beschäftigungsverbot aussprechen, falls bei der Gefärdungsbeurteilung heraus kommt, dass dein Arbeitsplatz generell für eine Schwangere zu gefährlich ist, nicht die Gynäkologin. Die Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend für deinen Arbeitgeber, auch wenn viele das abstreiten. Sollte das nicht passieren, kannst du dich an die zuständige Behörde/Präsidium wenden, die kommen im Zweifelsfall an den Arbeitsplatz und prüfen, ob er sicher genug für eine Schwangere ist.
Sie dreht es sich nicht, wie sie möchte. Das Beschäftigungsverbot müsste Dein Arbeitgeber nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung aussprechen. Das geht die Frauenärztin überhaupt nichts an. Welche Paragraphen dreht sie sich denn Deiner Meinung nach? Ansonsten ist der Zusammenhang bei Deinem Geschriebenen nur schwer zu verstehen.
Hast du in der Firma Bescheid gesagt, die ist für ein Beschäftigungsverbot zuständig nicht dein Frauenarzt. Dein Arbeitgeber hat eine Einschätzung deines Arbeitsplatze vorzunehmen ob dieser den Vorgaben des MutterschutzGesetzes entspricht. Falls dies nicht passt, darf er dich an DIESEM Arbeitsplatz nicht mehr beschäftigen (deswegen Beschäftigungsverbot). Er darf dir einen anderen passenderen Arbeitsplatz zuweisen oder dich freistellen. Falls dein Arbeitsgeber keine Gefahreneinschätzung durchführt, oder du der Meinung bist, daß die Gefahreneinschätzung falsch ist, dann kannst du dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Diese sind für die Einhaltung der Vorgaben des MuSchG in den Betrieben zuständig, und können durchaus hohe Bußgelder verhängen.
Ich versteh den Text nicht ehrlich gesagt. Aber kurz Eckdaten: - dein AG muss eine Gefährdungseinschätzung machen - dein AG müsste ggf. ein BV ausstellen oder eine andere Tätigkeit anbieten - dein GYN hat damit nichts zu tun - Gewerbeaufsichtsamt ist dein Ansprechpartner und auch Berater, wenn dein AG Probleme macht
Schon mal Punkt Nummer 1: Es kann dich niemand kündigen wenn du schwanger bist. Wegen den Details des Berufsverbots stimme ich den Mädels zu. Wende dich an die dafür Verantwortlichen. Ich habe allerdings aus ärztlicher Sicht aufgrund meines damaligen Befundes ab der 17. Woche ein individuelles Berufsverbot vom Frauenarzt bekommen. Wenn Körperlich nichts ist, sondern es rein um die Tätigkeiten geht, muss der Arbeitgeber dir Bereiche zuordnen, die mit der Schwangerschaft vereinbar sind. Wenn dies nicht der Fall ist, muss der Arbeitgeber dir ein Berufsverbot geben. Würde mich aber direkt zum Betriebsarzt wenden, der die Lage gut einschätzen kann und dir dann gegebenenfalls das Berufsverbot ausspricht.
Was noch wichtig zu erwähnen wäre: Sobald du schwanger bist, hast du Kündigungsschutz!! Da kann sich dein Arbeitgeber auf die Hinterfüße stellen, wie er will. Nach Aufforderung bist du lediglich verpflichtet einen Nachweis vorzulegen, seit wann einer Schwangerschaft vorliegt. Rest liegt beim Arbeitgeber, hält er sich nicht dran, kann der sich straffällig machen (zum Beispiel hohes Bußgeld bei Nichteinhaltung des Mutterschutzgesetzes)
Vielen DANK für eure Zahlreichen Informationen . nochmal kurz dieser Betrieb hat weder einen Betriebsarzt, noch einen Betriebsarzt . Deswegen war einfach meine Frage wie ich mich nun verhalten kann . Nochmal kurze Informationen . -Hatte im März 2021 schon mal eine Fehlgeburt , davor meine Chefin (Objekt-Leitung) nicht wusste da dieses vom FA auch nicht zu 100% bestätigen konnte. - Meiner Chefin habe ich es erzählt als ich in der 4Woche Schwanger gewesen bin , diese Behauptet sie hätte nichts davon erfahren. - Problem ist theoretisch müsste ich morgen 14.09.2021 wieder Arbeiten gehen da ich nur bis heute 13.09.2021 Krank geschrieben wäre. Ware heute bei meinem FA er meinte nur dass ich das doch mit dem Chef abklären solle wie es weiter gehen soll. Dies habe ich heute versucht wurde bei beiden Damen abgewimmelt. und nun meine frage kann mich jetzt was passieren . Den ich wollte heute persönlich meine Bescheinigung geben wo es sich um die Bestätigung der Schwangerschaft handelt .Nur dieses wollte ich Persönlich machen und nicht über den Briefkasten . Zu dem ich bin in der Gebäude Reinigung tätig und wenn ich denke dass ich die Kundentoiletten Putzen muss stellt es mich jetzt schon . zudem mal Zuhause ich das auch nicht mehr machen kann weil mir total übel wird . Hoffe ihr könnt mich jetzt eventuell nochmal ein bisschen verstehen . vielen vielen Dank
Ich hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen kann. In meiner alten Firma hatten wir auch ein Reinigungsteam. Eine der Mitarbeiterin wurde dann auch schwanger und musste bis zum Mutterschutz manche Aufgaben nicht mehr tun, das haben die Kollegen übernommen. Arbeiten kannst du dann ruhig weiter bis zum Mutterschutz. Morgen kannst du dann wieder zur Arbeit und die Schwangerschaft mitteilen. Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dann wird entschieden, ob du ins BV kommst oder nicht. Wenn nicht, dann musst du bis zur 6 Wochen vor der Geburt arbeiten, also bis zum Beginn der 35. SSW Die Fehlgeburt konnte nicht mal als solche vom Gynäkologen eingesehen werden, also wird diese nur als deine Vermutung gesehen. In der 4. Woche könnte es auch deine normale Periode gewesen sein.
Nimm morgen die Bescheinigung mit auf Arbeit. In dem Momemt wo deine Chefin von der Schwangerschaft Kenntnis hat, muss sie die Gefahreneinschätzung durchführen. Wenn sie das nicht kann, weil du z.B. die erste Schwangere auf dieser Arbeitsstelle bist, muss sie dich im Zweifel freistellen oder anders einsetzten, bis sie weiß wie sie dich einsetzten kann. Was nicht geht, dich einfach arbeiten zu lassen, ohne Beurteilung. Aber offenbar weiß deine Chefin doch mittlerweile, dass du Schwanger bist. Sollte ja dann keine Überraschung mehr sein und sie hatte Zeit genug für die Gefahreneinschätzung. Und dann kann sie darlegen, warum deine Arbeitsstätte dem Mutterschutzgesetz entspricht. Die Bescheinigung ist ja nur der Nachweis. Würde übrigens sehr empfehlen, das MuSchG auch mal zu lesen. Frau ist erstaunt, was manchmal doch alles auch schwanger noch geht. Kannst du deine Arbeit nicht ausführen, weil dir Übel ist.... dann bist du arbeitsunfähig und brauchst einen Krankschreibung vom Arzt.
Das war nicht meine normale periode da habe ich den mutterpass schon bekommen als ich das 1 verloren habe
Das hab ich aus dem Februar Forum 2021 gerade gesehen und musste dabei an deinen Post denken . VG

Du schreibst sehr wirr, deswegen kann man etwas nicht so richtig verstehen. Aber wenn der Arzt keine Schwangerschaft festgestellt hat und auch keine FG, dann hättest du auch keinen Mutterpass bekommen. Und in der 4.SSW gibt es den normalerweise auch nicht, da sieht man ja auch noch nichts. 4.SSW ist kurz um die Periode herum.
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