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Brauch dringend Hilfe

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Ich weiß, es gehört hier nicht her, aber es ist das erte Posting von mir, welches nicht hier hin gehört!! Vielleicht kann mir bitte trotzdem jemand helfen,der sich auskennt?? Unsere Wohnung wird jetzt wo unsere Emily da ist etwas eng. Wir haben die Möglichkeit in ein paar Wochen in ein Haus zu ziehen. Jetzt ist die Frage, wie lange vor Auszug ich unsere Wohnung kündigen muß??? Es gibt bei uns eine Besonderheit. Wir haben KEINEN Mietvertrag, und haben selbst mündlich nie etwas abgeschlossen!! Wäre Euch für Hilfe unglaublich Dankbar! Liebe Grüße. Jule


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Wenn man keinen Mietvertrag hat, und mündlich nichts abspricht, gilt automatisch der Standard-Mietvertrag, und ich glaube, das sind drei Monate Kündigungsfrist... Schau mal bei Wikipedia, da steht das auch.


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Wenn ein Mietvertrag mündlich (ist er wenn kein schriftlicher Vertrag besteht) zustande gekommen ist, besteht immer die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Der Gesetzestext besagt, die Kündigung muss bis zum 3. Werktag beim Vermieter sein (am besten per Einschreiben / Rückschein) und wird wirksamt zum Ablauf des übernächsten Monat. Wenn die Kündigung bis zum Freitag, 4.5.07 beim Vermieter ist, endet die Kündigungsfrist zum 31.07.07.


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Hallo! Ich kann dir nur den Tipp geben, dich auf die (schnelle) Suche eines Nachmieters zu begeben. So kommst du VOR diesen 3 Monaten aus der Wohnung raus (vorausgesetzt, der Vermieter ist mit dem Nachmieter einverstanden). Wir haben es bei unseren Umzügen immer so gehandhabt, denn bei uns mußte es oft (jobbedingt) sehr flott gehen. Es gab eigentlich auch nie Probleme. Einfach nen Zettel an den gängigen Geschäften (Pinwand) hinterlegen, Vermieter informieren (möglicherweise ist er ja kulant oder hat selbst jemanden an der Hand) - oder eine Announce schalten. LG und viel Glück hormoni


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Da ihr keine Vertrag hab und so habt ihr eigenlich auch keine Frist. Ich würde aber mal sagen normal wären so 4 Wocehn!


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Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Sollte kein schriftlicher Vertrag bestehen, so gelten IMMER die gesetzlichen Regelungen. Kündigungsfrist 3 Monate, die Schönheitsreparaturen obliegen dem Vermieter etc.


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Ohne Vertrag oder ähnlichem bräuchtest du noch nicht mal Miete zahlen, wie geht das denn? Jedenfalls könnt ihr unmittelbar raus, von heute auf morgen, sag aber trotzdem Bescheid, kommt immer besser ;P!


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abgeschlossen werden. Durch Antrag und Annahme (Schlüsselübergabe) ist ein Mietvertrag mündlich zustande gekommen (bin aus der Branche). Der Unterschied zum schriftlichen Mietvertrag besteht dahin, dass alle gesetzlichen Bestandteile vom BGB gelten (d.H. hier seid nicht für Schönheitsrep. verantwortlich, drei Monate Kündigungsfrist = diese gelten mittlerweile auch bei schriftl. Mietverträgen...)