Elternforum Schwanger - wer noch?

Bitte !!!!! Ich brauche mal dringend Eure Hilfe !!

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Hi, also...meine Freundin (Amerikanerin) arbeitet hier in D bei einer amerikanischen Bank.... Meine Freundin arbeitet aber unter deutschem Arbeitsrecht !!!!! Nun moechte sie gerne schwanger werden und hat mich gefragt, wie das so laeuft....arbeitsrechtlich gesehen.... Ich habe aber KEINE Ahnung, da Dale in USA geboren und die ersten 2 Lebensjahre aufgewachsen ist.... Koennt ihr mir bitte sagen, wie das laeuft....da gibt es doch Zeit vor und nach der Geburt, die sie frei bekommt und wie ist das mit dem Geld, nachdem das Baby da ist....also, wieviel von ihrem jetzigen Gehalt wuerde sie wie lange bekommen ???? Bitte sagt mir Alles, was ihr wisst, damit ich ihre Neugier stillen kann !!!! Liebe Gruesse, Diana & Dale !!!!!


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Hallo! Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Lohnes für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Desweiteren gibt es Erziehungsgeld, was allerdings Einkommensabhängig ist. Gehen wir vom Fall aus, das sie Anspruch auf volles Erziehungsgeld hat, kann sie wählen zwischen Budget, max. 1 Jahr lang 450 Euro, oder Regelsatz, max 2 Jahre 300 Euro pro Monat. Ausserdem gibt es Kindergeld 154 Euro im Monat bis das Kind volljährig ist. Sie hat Anspruch auf 3 Jahre Erziehungsurlaub, wovon allerdings nur max. 2 Jahre Erziehungsgeld gezahlt wird. Vor der Geburt darf sie arbeiten bis die Wehen einsetzen, wenn sie das möchte, die 8 Wochen nach der geburt darf sie auf keinen Fall arbeiten, da herrscht absolutes Beschäftigungsverbot. LG Susi


Mitglied inaktiv

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Hi, sie sollte auf jeden Fall in ihren Vertrag schauen,da einiege ausländische Firmen gerne etwas anderes für ihre mitgebrachten Mitarbeiter aushandeln. Wenn nichts abweichendes vereinbart wurde, so gilt das deutsche Recht. LG


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Hallo! Sie kann auch noch das dritte Jahr ErzGeld bekommen. Kommt darauf an in welchem Bundesland sie lebt. Es gibt in Sachsen, Bayern, Thüringen und in noch einem Bundesland Landeserziehungsgeld. Den Antrag bekommt sie dann auch gleich mit den anderen mit. Aber ich denke mal, nur weil sie nach deutschem Recht eingestellt ist, muß das auch nicht heißen, daß sie auch ErzGeld bekommt. Sie fällt dann wahrscheinlich nur in die Mutterschutzfristen und dem Kündigungsschutz hinein. Fragt doch einfach mal nach. LG Airline