Elternforum Schwanger - wer noch?

Beschäftigungsverbot

hipp-brandhub
Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo , ich habe da mal eine Frage und zwar: Ich war Springerin und bin als Bankkauffrau tätig.Mit dem Fahren war mir aber der Tag immer zu lang weil ich ca 130-200 km am Tag fahren musste ,dann hab ich so einen Aufstand auf der Arbeit gemacht,dass sie mich in meine Heimatstadt versetzt haben. Jetzt bin ich in einer Filiale gelandet wo ich überhaupt nicht mit dem Chef klar komme. Er macht mich immer mit so indirekten Sprüchen fertig und ist voll streng wegen Zielerreichung usw.Hört mir bei Gesprechen zu meckert nur rum und setzt mich voll unter Verkaufsdruck. Zudem hab ich seit der 15. Woche( bin jetzt 18ssw) immer Rückenschmerzen und Bauchschmerzen wenn ich länger sitze... Und bei uns kann man halt nur im Sitzen arbeiten. Ich trau mich aber nicht meinen Fa auf ein Beschäftigungsverbot anzusprechen,obwohl ich gehört habe,dass auch viele im Büro eins bekommen wegen Stress etc. und ich bin oftmals fast vorm weinen dort und rege mich nur auf. Also zurück zu meinem FA, einmal war ich bei ihm,mir gings nicht gut und er meinte ja ok heute Krankschreibung,ich meinte dann,dass ich mich aber richtig schwach fühle und mir übel ist und er meinte ja kann sie aber nicht länger krankschreiben,das sind halt Schwangerschaftssympthome. Was meint ihr was ich tun soll? Ich will da nicht mehr hin,habe Angst auf der Arbeit ,weil er mich nur vollredet und kann nachts nie schlafen,habe mich jetzt schon immer mal wieder 2 Wochen krankschreiben lassen vom Hausarzt ,aber noch nie wegen einem BV gefragt... LG


kitkat170583

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ich habe keins bekommen obwohl ich psychisch fertig gemacht wurde und regelmäßig totale nervenzusammenbrüche hatte. der arzt kann es nur ausstellen wenn dein leben oder das leben des kindes in gefahr ist. das ist bei einem bürojob eher nicht der fall. auch dein chef kann ein bv erteilen aber nur wenn er nicht in der lage ist deinen arbeitsplatz schwangerengerecht zu gestallten. wenn ärzte ein bv ausstellen und der ag geht dagegen an weil es nicht gerechtfertigt ist dann hat der arzt sich strafbar gemacht und kann richtig ärger bekommen. wenn es dir nicht gut geht dann lass dich krank schreiben. ich bin seit beginn der schwangerschaft krank geschrieben.


monstermaja

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Hallo, Ich bin seit der 14. Ssw wegen drohendem Abort krank geschrieben. Das wird jetzt alle 4 Wochen verlängert. Bei meiner freundin vor 3 Jahren gab es da noch ein bv bis zum Beginn des Mutterschutzes. Als ich da nachfragte, sagte mein Fa, dass er mir nur bei Mobbing ein bv ausstellen kann. Vielleicht greift das ja in deinem fall. Wie es dann mit dem Wiedereinstieg ist weißlich allerdings nicht. Hoffe es findet sich bald eine Lösung für dich


Mitglied inaktiv

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Wann genau bekommt man denn , wenn ich mich jetzt nur noch krankschreiben lasse genau nur noch Krankengeld ? Muss man da 6 Wochen am Stück krank geschrieben sein oder wird das zusammengezählt , wenn ich z.b. Mal 2 Tage zwischendurch da bin? Und macht die Krankenkasse dann kein Stress? Und was ist wenn der Arzt mich nicht immer wieder krank schreibt ? Danke euch Schonmal für eure Antworten


shinead

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Es gibt einen ganz gravierenden Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einem Berufsverbot. Ein Berufsverbot wird ausgesprochen, wenn die Stelle an sich die Schwangerschaft gefährdet (z.B. Erzieherin, Pilotin, Chemikantin, Röntgenassistentin, Chirurgin, etc.). Dann hat der Arbeitgeber aber das Recht, die betroffene Frau an anderer Stelle einzusetzen, eine Stelle, deren Arbeitsplatz nicht gefährlich ist. Die Erzieherin also in der Stadtverwaltung, die Pilotin am Schalter am Flughafen, die Chemikantin im Büro, die Röntgenassistentin am Empfang und die Chirurgin am Telefon. Du wirst derzeit auf der Arbeit angegriffen und fühlst Dich gemobbt. Das ist aber eine Krankschreibung, denn Du wirst krank, ganz unabhängig von einer Schwangerschaft oder dem Arbeitsplatz im Büro. Ein BV aus den beschriebenen Gründen zu bekommen ist rein rechtlich gesehen eine Grauzone. Du bist in der 18. SSW. Viele Wochen sind es nicht mehr bis zum Mutterschutz. Ein bisschen Urlaub hast Du bestimmt auch noch. Bedenke, dass Du ggf. nach der Elternzeit dort wieder arbeiten willst/musst.


kitkat170583

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nach 6 wochen gibt es krankengeld. wenn du z.b. 2 wochen krank geschrieben bist dann 3 tage arbeiten gehst und dich dann wieder 2 wochen krank schreiben lässt (mit der gleichen diagnose) hast du noch 2 wochen bis zum krankengeld. bei einer anderen diagnose beginnen die 6 wochen von vorne.


nela1806

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Die Ärztin darf nur ein BV erteilen wenn das Knd oder du selber gefährdet wären. Aber der Arbeitgeber darf auch eins erteilen, rede doch mit ihm darüber. Ist nicht einfach wenn er so ein komischer Kauz ist, aber mehr als nein sagen kann er nicht.


Mitglied inaktiv

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Ich muss noch 10 Wochen arbeiten bis Mutterschutz , Urlaub hab ich schon so eingereicht, dass ich früher gehen kann... Wird denn das Krankengeld bei der Berechnung des Elterngeldes mit herangezogen ? Ich will da echt nicht hin, auch wenn's nur noch 10 Wochen sind , der Mann ist einfach nicht auszuhalten :(


kitkat170583

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da ich seit september schon krank geschrieben bin bekomme ich leider nur den mindestsatz von 300 euro im monat. wird also leider angerechnet.


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Nein kann nicht mit ihm reden , der wird mich auslachen. @ kitkat du arme , ich dachte immer , dass wird nicht angerechnet


Fuchsina

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Ich möchte Dir nicht nahe treten, aber ich sehe aufgrund Deiner Beschreibung keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung. Ich habe bis 4 Wochen zur Mutterschutz Vollzeit in einer Büro gearbeitet, mindestens 9 Stunden am Tag, häufig länger. Ich hatte einen Anfahrtsweg von 100km PRO Strecke, d.h. 200km am Tag. Ich hatte auch Rückenschmerzen und Hüftschmerzen und war am Ende des Tages erledigt, aber das ist nun einmal in der Schwangerschaft so. Solange das Kind oder die Mutter gesundheitlich nicht gefährdet ist - und dazu zähle ich nicht normale Beschwerden wie Müdigkeit, Übelkeit, Rückenschmerzen oder echten oder vermeintlichen Druck am Arbeitsplatz - sehe ich persönlich kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Ich bin 4 Wochen vor Mutterschutz etwas kürzer getreten da ich grosse Hüft- und Syphyseschmerzen hatte (Ortopädin wollte mich sofort krankschreiben) und war nicht jeden Tag in Büro, sondern im Schnitt 3 Tage pro Woche und habe den Rest von zu Hause gearbeitet. Ich muss aber sagen, dass mir viel an meinem Chef und meinem Arbeitgeber liegt und ich meine Arbeit sehr gerne mache. Ich glaube das ist häufig auch ausschlaggebend, in die eine oder andere Richtung.


Mitglied inaktiv

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Nein tust du nicht , jeder denkt ja anders, aber mich macht das so fertig und fühl mich richtig kontrolliert und bekomm deswegen nichts hin und deswegen kann ich auch nicht die Leistung wie vorher bringen wenn ich mich schwach fühle und Schmerzen hab und weiß nicht wie ich mich dann vor meinem Chef rechtfertigen soll. Ich fühl mich bei ihm einfach wie eine , die noch alles lernen muss...


Princess01

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Ich denke, das Problem ist nicht die Schwangerschaft sondern das Du Dich da so oder so unwohl fühlst. Das man Schmerzen hat, ist normal. Beim 1. Kind war ich bis 2 Wochen vorm Mutterschutz arbeiten(Verkauf) und bei der 2. war ich ab dem 6. Monat zu Hause wegen vorzeitiger Wehen. Es ging echt nix mehr und sitzen im Verkauf geht ja schlecht. Habt ihr einen Betriebsrat? Kannst du dich versetzen lassen? Das Problem wäre mit dem BV ja nur aufgeschoben, denn wenn das Kind da ist und du wieder los musst, wird es eventuell nicht besser sein und dazu kommt, das man oft spontan mal eher gehen muss, Schichten umschmeißen etc. Du kannst es beim Arzt nochmal probieren, aber es ist wirklich nur für die gedacht, wo ein Risiko wäre. Aber ich kann Dich echt verstehen, einem gehts nicht gut und dann nimmt man sich eh allem an wo man sonst drüber stehen würde.


mika0379

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Hallo, also ich habe auch ein Beschäftigungsverbot von meiner FA bekommen, weil es Akkordarbeit im Callcenter war und noch andere Dinge.... die man aber hätte beheben können, was ich aber nicht mehr wollte. Sprich mit deiner FA, die kann dir so ein Verbot ausstellen, wenn sie meint das es keinen Grund gibt, wechsle. Ein Beschäftigungsverbot kann jederzeit ausgestellt werden, dafür muss nicht erst was passieren. Bleib hartnäckig!