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Beschäftigungsverbot

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Blümchen hat unten von Beschäftigungsverbot geschrieben? Was ist das genau? Wo ist der Unterschied zur Krankschreibung? (evtl. finanziell??) Habt Ihr Erfahrung damit?


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Hallo! Soviel ich hier durch häufiges lesen mitbekommen habe liegt der Unterschied darin, dass: a) Krankschreibung = volles Gehalt vom AG bis zu 6 Wochen nach Beginn der Krankschreibung. Danach "nur" ein bestimmter Prozentsatz des letzten Bruttolohns, bezahlt durch Krankenkasse b) BEschäftigungsverbot = volles Gehalt bis zur Geburt. Wer dieses zahlt, das weiss ich leider nicht. Ist ja eigentlich auch egal, Hauptsache Geld. Hoffe, ich konnte helfen... GrussCaroline


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FInanziell hat das den UNterschied, dass du nach 6 (?) Wochen nicht nur reduziertes Krankentagegeld bekommst sondern weiter dein normales Gehalt. Vom Vorgehen her musst du deinem AG die Gelegenheit geben dir ne Arbeit zuzuteilen, die mit der SS vereinbar ist. Oder so ähnlich...


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Hallo! Bei einem Beschäftigungsverbot zahlt der AG das volle Gehalt bis zur Geburt. Ich mußte nur die Bescheinigung abgeben. Die Bescheinigung dafür bekommt man vom FA und die mußt Du beim AG abgeben. Man bekommt so eine Bescheinigung wenn für die Mutter oder das ungeborene Kind ein gesundheitliches Risiko auf Arbeit besteht, wenn das Mutterschutzgesetz nicht eingehalten wird, der Muttermund sich leicht geöffnet hat, vorzeitige Wehen eingesetzt haben, wenn eine Mutter es körperlich nicht mehr schafft und der Job nicht mehr zumutbar ist usw... Gibt so viele Gründe. Kannst ja mal googeln... LG, Rina ;-)


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Hallo, man bekommt das Bruttogehalt ohne Sozialleistungen wie z.B. Fahrgeld bis zum Mutterschutz ( die 6 Wochen vor Geburt) voll vom Arbeitgeber gezahlt. Ab dem Mutterschutz bekommt man dann Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und Krankenkasse. LG Anke


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Dr. Bluni schrieb heute: Um krank geschrieben zu werden, muss man Beschwerden haben. ein Besch.V, schließt Beschwerden aus und bedingt eine Gefährdung.


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Also ich hatte in der ersten SS ein Beschäftigungsverbot, was mir aber nicht der FA sondern die Berufsgenossenschaft ausgestellt hat. Ich bin gelernt Zahnarzthelferin und da mein Chef mir die Anmeldung als Ausweichplatz nicht anbieten konnte durfte ich bei vollem Gehalt zu Hause bleiben. Ich hab ihn von meiner SS unterrichtet (7.SSW) und zwei Tage danach musste ich nicht mehr in die Praxis. mein Chef ist da aber irgentwie bei der AOK versichert und da hat die AOK meine Gehaltszahlung übernommen. Hoffe ich konnte weiterhelfen. LG Susanne