Frau B aus NDS
Hallo ihr Lieben,
Ich habe mal Fragen zum Beschäftigungsverbot in Niedersachsen bei Lehrerinnen derzeit. Wie ist das gerade geregelt und muss man zwangsläufig in ein Beschäftigungsverbot auch wenn man es nicht so gerne will?? Der Rahmen-Hygiene Plan gibt das ganze ja nur bis Warnstufe 1 her und schreibt dann: „Das Homeoffice ist zu ermöglichen“. Für mich bedeutet das nicht unbedingt, dass man es muss. Gibts da wohl Unterschiede, wenn man zweifach geimpft ist?
Wie ist das bei anderen von euch so aus der Erfahrung? Am liebsten wären mir Einschätzungen aus Niedersachsen :) ![]()
Ich kenne weder den genauen Wortlaut der Regelung, noch weiß ich was da sonst so steht. Aber rein juristisch betrachtet bedeutet "ist zu ermöglichen", dass da kein Spielraum besteht. "soll ermöglicht werden" würde etwas anders bedeuten, eine Ist-Vorschrift ist dagegen eine Verpflichtung.
Hi aus dem März Als Schulleiterin würde ich einer schwangeren Lehrerin (auf deren Wunsch, da hier kein BV) statt des Unterrichts andere Projekte übergeben. Eine Freundin durfte auf Gymnasialstufe auf Fernunterricht wechseln. Vielleicht kannst du da ja auch eine Lösung mit der Schulleitung finden, wenn du das BV nicht möchtest?
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