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Beschäftigungsverbot- kann mir jemand helfen?

Beschäftigungsverbot- kann mir jemand helfen?

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Hallo! Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen. Seit dem 1.1. hab ich ein Beschäftigungsverbot. Mir wurde immer gesagt das man dann das normale Gehalt weiter bekommt (außer die Zuschläge) und das bis zúm Ende der Schwangerschaft bzw. bis zum Beginn des Mutterschutzes. Inzwischen haben mir 2 Personen erzählt das es nicht mehr so ist. Muß aber dazu sagen das die Leute selber keine Kinder haben. Weiß einer ob sich da wirklich was geändert hat? Und muß ich doch mit weniger rechnen weil ich nur kurz gearbeitet habe? Ich war bis zum 12.11. in der Elternzeit mit unserer Großen und bin dann wieder in meine unbefristete Stelle zurück. Seit dem 13.12. bin ich krankgeschrieben und seit dem 1.1. hab ich das Verbot. Es wäre schön wenn mir jemand was sagen könnte. gruß marlen


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Hallo Marlen, bei den ganzen Veränderungen, die sich unser Staat alljährlich einfallen läßt, blickt doch keiner mehr durch! Ich glaube, ich würde zur Verbraucherzentrale gehen, die kennen sich bestimmt aus.Und sind neutral. Oder Deine Krankenkasse...ich weiß nicht so genau, wer da die Zahlungen übernimmt. LG Anja


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hab eine broschüre zuhause, in der steht, dass du das normale gehalt weiter bekommst, bis der mutterschutzbeginnt. so ist es zumindest bei uns in österreich, aber was ich weiß ist es in deutschland nicht recht viel anders! liebe grüße


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Danke für eure Antworten. ich wart einfach mal ab was nächste Woche mein Kontoauszug sagt. @Calypso: Zahlen tut es der AG, mit der Kasse hat das mal ausnahmsweise nichts zu tun. gruß marlen


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Hallo Marlen, der Arbeitgeber muß dir einen Schwangerschaftstauglichen Arbeitzplatz anbieten können, zum Bsp. sitzende Tätigkeit, keine Nachtarbeit ect.,....kann er das nicht muß er dich weiterzbezahlen, aber von der Arbeit freistellen...,ich war bis ende letzten Jahres selbständig und das sind so meine Infos die ich dazu habe....Liebe Grüße Nicole


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Ich hab es von meinem Arzt bekommen weil ich seit der 16. Woche einen Gestoseverdacht habe. gruß marlen


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Hallo Marlen, also wenn, dann müsste es sich um eine ganz aktuelle Änderung handeln. Ich hatte im letzten Jahr von Ende Mai bis zum Beginn des Mutterschutzes im Oktober ein Beschäftigungsverbot und habe die ganze Zeit über volles Gehalt bekommen, sogar Weihnachtsgeld wurde gezahlt. Liebe Grüße platschi


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Hallo kenne mich da etwas auf, da ich auch momentan eins habe. Hab nur gerade wenig Zeit, muss weg. Schreibe später ja? LG Diana PS: KK bezahlt nur bei Kleinbetrieben. Du bekommst das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen vor Bekanntgabe des BV. auch Zuschläge. das wars in kurz.


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Hallo! In welchem Bereich arbeitest Du denn? Ich bin Zahntechnikerin und hatte ein sofortiges Arbeitsverbot ab dem Moment als mein Mutterpass ausgestellt worden war. In meiner Branche ist es üblich, dass der AG das Geld für meinen Lohn von der Aok (egal welche gesetzliche Kasse Du sonst bist) wieder bekommt. Dein Vorteil wäre natürlich, dass Du Deinem AG nicht direkt auf der Tasche liegst. LG Nicki


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Hallo, es stimmt, dass ein Gehalt nach den letzten 13 Wochen weitergezahlt werden muss. Ich zum Beispiel habe bei uns im Amt auch den Bereitschaftsdienst gemacht, da jedoch ein Beschäftigungsverbot für Arbeit nach 20 Uhr und am Wochenende besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, musste mein AG den Zuschlag weiterzahlen, obwohl ich nicht mehr teilnehmen konnte am Bereitschaftsdienst. Weihnachtsgeld muss auch gezahlt werden. Es gibt aber aufsichtsbehörden, die dafür zuständig sind.


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Danke für eure Antworten. @Nicky: ich bin krankenschwester in einer Psychatrie. Das Verbot hab ich vom Doc bekommen weil seit der 15. Woche die Gefahr besteht das ich eine Gestose bekomme. Hatte da einen Druck von 170/90 und da ich bei Alina auch schon eine hatte gehen sie auf Nummer sicher. gruß marlen


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Hallo Marlen ich bin Altenpflegerin im Ambulanten Dienst. Und hab von Anfang an ein Beschäftigungsverbot. Da in der Psychiatrie meist mehrere Leute arbeiten, wirst Du wohl Deinen Lohn vom AG bekommen. Kleinbetriebe sind zb. Praxen oder wie bei uns mit 5 Leuten. Rechtlich gesehen, alles unter 20 Mitarbeiter. Jeder AG der weniger als 20 Mitarbeiter hat, ist verpflichtet bei der AOK oder IKK eine Versicherung abzuschliessen, die bei ner SS das Gehalt zahlt. Zuschläge müssen durchschnittsmäßig bezahlt werden. Google mal, da gibt es ganz viel zu. Liebe Grüsse und gute Besserung Diana


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Hallo Marlen, ich denke das sich im neuen Jahr da nicht viel geändert hat. Ich hatte in meiner SS auch von Anfang an ein Beschäftigungsverbot da ich schon 3 FG hatte. Ich habe es mir zuhause richtig gut gehen lassen. Für genaue Auskünfte steht dir das Gewerbeaufsichtsamt zur verfügung die sind dort sehr nett und kümmern sich um das Wohl der werdenten Mutter. Da kann man alles erfragen. Viel spaß daheim und laß dich verwöhnen LG Silke


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Genau das gleiche hatte ich auch ich wurde in der 28ssw Beschäftigungsunfähig geschrieben.Erst für drei Wochen dann bis zum Mutterschutz. Da bei habe ich mein gehalt weiter bekommen mir wurden nur ca 20€ abgezogen.