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Beschaeftigungsverbot. Bitte hilfe

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Beschaeftigungsverbot. Bitte hilfe

SvenjaR.

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Ich habe zum 30.08 meine ausbildung beendet und wurde von meiner ausbildungsstelle direkt zum 1.09 uebernommen. Habe seit dem 4.09 ein beschaeftigungsverbot. Jetzt meine frage.. habe heute gehalt bekommen aber nur in hoehe des ausbildungsgehalts... damit kann ich nichtmal die miete zahlen... habe bei meinem arbeitgeber angerufen der mir als antwort gab "muss ich mal schauen" jetz meine frage... stimmt das so und ich bekomme nur azubigehalt nach der ausbildung und kein normalen lohn wegen dem beschaeftigunsverbot.? Danke fuer jede antwort Lg Svenja


Estepona

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Antwort auf Beitrag von SvenjaR.

Wenn du übernommen wurdest musst du doch einen Arbeitsvertrag haben. Aus dem sollte sich dein Lohn ergeben.


LeNiWa

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Antwort auf Beitrag von SvenjaR.

Seit dem 01.09 steht dir dein richtiges Gehalt zu. Ihr habt sicherlich einen Vertrag und da steht dein gehabt drin. Klar für deinen Chef ist das scheiße aber du solltest dich dennoch nicht verarschen lassen. Notfalls gibt es hier eine Anwältin die wird dir sagen können wie du vorgehen solltest falls dein Chef sich quer stellt


SvenjaR.

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Antwort auf Beitrag von LeNiWa

Sicher? Habe eben gelesen das es sich aus den letzten 13 wochen berechnet.. Ich weis echt nicht was ich machen soll...


PinkLady111

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Antwort auf Beitrag von SvenjaR.

Habe mal einen Screenshot eingefügt. Quelle im Foto oben in der Leiste.

Bild zu

PinkLady111

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Antwort auf Beitrag von PinkLady111

Nachtrag! Liest sich für mich so, als würdest du den Durchschnitt der letzten 13 Wochen bekommen. Und da du nicht ausgelernt gearbeitet hast und demnach auch kein Ausgelernten Gehalt in den letzten 13 Wochen bekommen hast, berechnet sich das wohl nur aus deinem Azubi Gehalt.


Josie.w

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Antwort auf Beitrag von SvenjaR.

Kann es vlt.sein das du dein Lohn von August bekommen hast ? Ich bekomme z.b.jetzt Ende September mein Lohn von August. Dann würde das bei dir ja passen das du nur dein Azubilohn jetzt bekommen hast.


SvenjaR.

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Antwort auf Beitrag von Josie.w

Leider nicht. Den lohn vom August habe ich zum 1.09 bekommen. Wuerde zum 1.10 den Lohn vom september bekommen. Der kommt immer ein paar tage vor dem 1.


Josie.w

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Antwort auf Beitrag von SvenjaR.

Das ist ja echt komisch.. Hast du deine Abrechnung denn schon? Das du da vlt.was findest wieso es so ist ? Oder kannst du bei euch in der Verwaltung anrufen oder wer für die Abrechnung zuständig ist außer dein Arbeitgeber?


SvenjaR.

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Antwort auf Beitrag von Josie.w

Nein habe die abrechnung noch nicht aber die wird laut verwaltung auch auf ausbildungsgehalt ausgestellt sein. Ich hoffe das es nur ein abrechnungsfehler war.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SvenjaR.

Ganz einfach. Dir steht das Gehalt nach aktuellem Vertrag zu - sprich ausgelernt. Die Regelung mit 13 Wochen und Durchschnitt ist für Arbeitnehmerinnen mit unterschiedlichem Gehalt pro Monat gedacht. Im Übrigen kann es dem Arbeitgeber egal sein, er hat Aufwand, mehr aber auch nicht, denn das Gehalt bekommt er vollständig über die Umlage wieder.


Trixi Trix

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Das ist richtig, wie hubbeldubbel es beschreibt. Dein neues Gehalt muss angepasst sein! Sieh doch mal bei der Anwältin im Forum rein. Mir ging es nämlich ähnlich... Aber bei mir war es ein Missverständnis bei der Kommunikation...


anouk140907

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Antwort auf Beitrag von SvenjaR.

Bei einem beschäftigungsverbot wird normalfall das durchschnittliche gehalt der letzten drei monate gezahlt, so war das jedenfalls bei mir und so habe ich es auch im Netz usw. gefunden ... das ist nun bei dir leider noch deine ausbildungsvergütung, es sei denn, da gibt es nochmal eine Sonderregelung von der ich nichts weiß. Erkundige dich am besten mal beim Anwalt. LG


Jenny-AC

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Antwort auf Beitrag von SvenjaR.

Du bekommst ganz normal Gehalt und du musst auch kein schlechtes Gewissen haben, da das Geld im Beschäftigungsverbot von der KK gezahlt wird. LG und schöne Schwangerschaft