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Beschäftigungsverbot: Arbeitsvertrag läuft aus was nun

Beschäftigungsverbot: Arbeitsvertrag läuft aus was nun

anni09

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hallo ihr lieben ich blicke hier gerade echt nicht durch verstehe das alles nicht. also mein arbeitsvertrag läuft am 13 juni aus aber ich bin jetzt schon im beschäftigungsverbot. habe mich gestern arbeitslos gemeldet und die tante vom arbeitsamt meinte doch im ernst das es sein kann das ich anstatt alg1 hartz4 bekomme weil ich ja mit dem beschäftigungsverbot nicht mehr vermittel bar bin. man wozu geht man dann jahre lang arbeiten. noch dazu kommt das wen ich wirklich hartz 4 bekomme gehen die doch an das gehalt von meinem freund ran weil wir ja zusammen wohnen. kann mir dabei mal jemand helfen bitte bitte.....


Mama_von_zwei

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Antwort auf Beitrag von anni09

Ja kannst du dich denn JETZT schon arbeitslos melden, wenn doch dein Vertrag noch bis Juni geht? Ich hätte das abgewartet bis evtl. Mai und hätte mich dann arbeitslos gemeldet, aber nicht früher. Egal. Zu allem anderen weiß ich leider gar nix, war noch nicht in der Situation, kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen dass sie an das Gehalt deines Freundes gehen. Ihr seid doch nicht verheiratet, oder? Ich denke normalerweise geht das nur wenn man verheiratet ist. Aber wie gesagt, ich kenn mich da nicht aus - Sorry und alles gute weiterhin!


Princess01

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Antwort auf Beitrag von anni09

Du bekommst ganz normal Lohn bis der Vertrag ausläuft und da Du ja nicht vermittelbar bist, bist du zwar arbeitslos gemeldet, musst aber von der Arge Geld bekommen. Erst wenn Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst, ist das Arbeitsamt zuständig! Bei Hartz 4 zählt natürlich auch alles was Dein Freund verdient, es ist ja schließlich Euer Geld. Allerdings müsst ihr auch alles mögliche aufdecken etc. und das Elterngeld etc wird auch vol angerechnet soweit ich weiß. Ist ja echt doof alles!


alsame

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Antwort auf Beitrag von anni09

Schau mal hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25646/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Krankheit-Pflege/Krankheit-Pflege-Nav.html Irgendwie scheint die Tante recht zu haben. Wenn ich es richtig raus gelesen habe, hast du nur Anspruch auf Zahlung bzw. Weiterzahlung wenn die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitslösigkeit beginnt. Vielleicht hebt ja dein Arzt das BV zum Ende hin auf, sodass du dann regulär deinen Urlaubsanspruch für dieses Jahr noch nimmst. Und am 14.Juni müsste er dir dann ein Neues ausstellen. Ansonsten bei Hartz 4 wird dein Freund auch mit berechnet. alsame


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von anni09

Die Frage ist doch, wieso du ein Beschäftigungsverbot erhalten hast. Ist das speziell für deine jetzige Arbeit ausgestellt, bist zu z. B. Erzieherin ohne ausreichende Immunität gegen bestimmte Krankheiten, so dass du in deinem Beruf wirklich nicht mehr arbeiten kannst? Oder hast du ein allgemeines Berufsverbot für ALLE Tätigkeiten, z. B. wegen vorzeitiger Wehen? (Wohl eher nicht, in der 11. SSW) Im Bereich der Arbeitsvermittlung heißt es doch immer: flexibel sein und auch eine andere als die letzte Tätigkeit annehmen. Demnach müsstest du dich doch in o. g. Beispielfall Erzieherin ohne ausreichende Immunität einfach für eine andere Beschäftigung arbeitsuchend melden können. Oder? Ich kenne mich aber was Arbeitsuchendmeldungen und Arbeitsvermittlung angeht auch nicht aus. Das ist jetzt alles pure Theorie. Sprich doch noch mal mit deinem Arzt, der das BV ausgesprochen hat. Dann soll er dir jetzt schon bescheinigen, dass das BV nur für die jetzige Arbeit gilt und du ab dem …. grundsätzlich wieder arbeitsfähig bist. Dann müsstest du dich meiner Meinung nach ganz normal arbeitsuchend melden können und wärst auch vermittelbar. Was die Anrechnung des Einkommens deines Freundes angeht: Wenn du Hartz IV beantragst, wird in jedem Fall das gesamte Haushaltseinkommen dem gesamten Bedarf der Haushaltsgemeinschaft gegenübergestellt. D. h. er muss nicht nur für das Kind sondern auch für dich aufkommen. (Ausnahmen sind echte WGs. Aber da würde ich nicht anfangen zu tricksen. Das kommt raus und du willst nicht wirklich eine Strafanzeige wegen Betrugs bekommen.) Also sprich mit deinem Arzt. Denn bei einem so frühen Beschäftigungsverbot gehe ich davon aus, dass es nur speziell für die jetzige Arbeitsstelle gilt, du also grundsätzlich vermittelbar bist und Anspruch auf ALG I hast.


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe ein Beschäftigungsverbot als Erzieherin bekommen, wegen Zytomegalie, da ich keinen Schutz habe. Bin seit der 8. Ssw daheim, d.h. etwa seit Mitte Oktober 2010. Dummerweise lief auch mein Arbeitsvertrag aus. Ich habe mich dann rechtzeitig arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet, also spätestens 3Monate bevor dein Vertrag ausläuft und denen habe ich erstmal nichts davon erzählt das ich schwanger bin, sondern nur das mein Vertrag ausläuft. Erst als ich in der 13. Ssw war habe ich es dem Amt mitgeteilt. Erstmal war es bei mir auch ein riesen Hickhack, da das Amt meinte ich sei nicht mehr vermittelbar und wegen dem Beschäftigungsverbot müßte meine Krankenkasse für mich aufkommen. Ich, total naiv und unwissend, meldete mich bei meiner Krankenkasse und die waren total entsetzt, weil sich das Arbeitsamt nur vor seinen Pflichten drücken wollte. Also bin ich wieder zum Arbeitsamt und habe denen die Hölle heiß gemacht, was das soll und das sie für mich zuständig sind, ob sie wollen oder nicht. Ich musste mich dann dazu bereit erklären andere Tätigkeiten bei denen man Zytomegalie nicht bekommen kann anzunehmen. Was für mich ja auch okay ist, allerdings ist es eher unwahrscheinlich so kurzfristig ne Stelle zu finden im schwangeren Zustand. Ich hatte dann nochmal einen Termin, wegen dem Geld berechnen, die ganzen Schriftsachen eben und seit dem nichts mehr gehört. Bin seit 1.2. arbeitslos und ab 15.4. beginnt der Mutterschutz. Welcher Arbeitgeber ist bereit eine im 6. Monat schwangere Frau für 2 1/2 Monate einzustellen. Und genau das weiß das Amt, daher versuchen sie die Leute erstmal abzuwimmeln. DAbei hat man ja selber wenig Schuld dieses Beschäftigungsverbot zu bekommen. Ich schaue selber immer wieder nach möglichen Jobs die ich annehmen könnte, aber finde keine bei denen ich gefahrenlos arbeiten könnte. Echt nervig, vorallem in der ersten Zeit, wo man selber kaum weiß wo einen der Kopf steht. Ich selber war in der Zeit fix und fertig und mir wurde alles zuviel. Aber dran bleiben und nichts gefallen lassen! Viel Glück Aline


dennethw

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Hallo, also bei BV zahlt die Berufsgenossenschaft solange du den Arbeitsvertrag hast. Danach kannst du das BV aufheben lassen, dann bekommst du auch Arbeitslosengeld. Musst aber gegebenenfalls dich weiterbewerben oder an irgendwelchen Trainingsmaßnahmen vom AAmt teilnehmen, also vermittelbar sein. Solltest du weiterhin nicht arbeitsfähig sein, ist die Arge für dich zuständig. LG


dunklerHimmel

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Habe auch seit der 6. Woche schon ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft und den ganzen Umständen auf Arbeit. Meine FÄ hat es nur bis zum Auslauf des Vertrages ausgestellt... sonst gibt es kein Arbeitslosengeld. Sprich auf jedenfall mit deinem FA, dass das BV mit ausläuft wenn der Vertrag ausläuft... Gruß Cindy.


dunklerHimmel

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Habe auch seit der 6. Woche schon ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft und den ganzen Umständen auf Arbeit. Meine FÄ hat es nur bis zum Auslauf des Vertrages ausgestellt... sonst gibt es kein Arbeitslosengeld. Sprich auf jedenfall mit deinem FA, dass das BV mit ausläuft wenn der Vertrag ausläuft... Gruß Cindy.