Elternforum Schwanger - wer noch?

berufsverbot

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wer zahlt das gehalt?der arbeitgeber oder die krankenkasse? danke für die antworten!


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der arbeitgeber und der holt sich das von der versicherung wieder


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Der AG zahlt dein Gehalt weiter und holt sich das von der Krankenkasse wieder!


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danke für die schnelle beantwortung


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Der Arbeitgeber. Der holt es sich dann wieder. Oder , so meinte meine Chefin, sie bekäme Ersatz für mich der dann von der Berufsgenossenschaft oder der Gemeinde (sicher war sie sich nicht) bezahlt wird. Hmmm, letzlich habe ich ja keins bekommen aber wenn es soweit gekommen wäre dann hätte ich es vom Arbeitgheber weiter bekommen


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genau, der ag muß bei der kk einen antrag stellen und bekommt das geld dann von denen wieder.


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So weit ich weiss bekommt er das Geld nicht von der KK zurück sondern muss vorher eine Versicherung abgeschlossen haben. Diese Versicherung kann man aber erst abschliessen wenn man eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern hat. Wenn er die Versicherung nicht hat, dann hat er Pech. Und die KK hat damit meiner Meinung nach gar nix zu tun denn das macht keinen Sinn.


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Bei normalen Krankheiten ist es so dass der Arbeitgeber Dein Gehalt 6 Wochen weiterzahlt > Er bekommt das zumindestens Anteilig von der Krankenkasse erstattet. Nach den 6 Wochen gibts von der Krankenkasse Krankengeld, das sind ca. 60-70 % des Nettogehalts. Monate in denen Du Krankengeld beziehst werden nicht auf Elterngeld angerechnet.


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Ein Tex aus dem Muschg: U2-Verfahren: Alle Betreibe erhalten die nachstehend genennnten Aufwendungen, die sie na Frauen zahlen,in vollen Umfang ersetzt. Sie nehmen an einem allgemeinen Umlageverfahren der KK teil. Voll erstattet werden: AG-Zuschüsse zu Mutterschaftsgeld Entgelt bei BV AG-Anteile zur gesetzl. KV, RV, AV Erstattungsfähig sind: Ausbildungsvergütungen die wg. BV weitergezahlt weden müssen Zuständig sind die gesetzl. KK. die Erstattung erfolgt auf Antrag.


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Wenn man krank geschrieben ist bekommt man ja ab der 7. Woche das Geld von der KK und das sind 67%. Ganz sicher das das nicht dem Elterngeld angerechnet wird, und man dadurch niedriger eingestuft wird?


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Ich hab das in einer Eltern-Zeitung gelesen...


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Ein BV hat nicx mit de rKKzu tun. Hatte selber eines. Der Arbeitgeber muss eine versicherung für solche Fälle abgeschlossen haben. Die KK ist dafür nicht zuständig


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ja, ganz sicher ist das so mit dre berechnung, es steht so im offiziellem antrag auf elterngeld drin, dafür werden eben weiter vorherige monate berechnet. lg Anett