Madleen74
Hallo, ich hab gleich noch eine FRage . Wegen den Mutterschaftsgeld. Ich arbeite in der Produktion und kann nicht mehr arbeiten zumindest nicht am Band. Jetzt brauchen sie mich aber so nicht gerade und würde mir ein Berufsverbot ausstellen kann, das ich auch Mutterschaftsgeld bekomme Ende November. Hat das einer gemacht? E ist eine geringfügige Beschäftigung ohne Arbeitsvertrag und bekomme demnach kein Geld wenn ich ich nicht arbeiten gehe. am 19.11 gehe ich erst in Muterschutz
http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/Download Center/1_Broschueren_und_Info_Blaetter/1_gewerblich/09_AAG_6_80_74_Jan13.html Ich habe das gefunden. ich habe eine Minijobberin und muss als AG eine Pauschale für Fälle wie Dich bezahlen. Du solltest das mal telefonisch bei der Minijobzentrale erfragen, denn ich glaube ,das Du eine Lohnfortzahlung bekommst. 100 % sicher bin ich nicht http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html Frage da mal nach. Grüße
ich hab aber nichts unterschrieben. keine stundenzahl garnichts. wie ich gebraucht werde
Es gibt keine Beschäftigungen ohne Arbeitsvertrag...auch keine geringfügigen. Es sei denn Du arbeitest dort über eine Zeitarbeitsfirma. Dann wärst Du aber so etwas ähnliches wie selbständig.
also da kann ich eine Lohnfortzahlung bekommen obwohl ich keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag habe?
Jetzt mal blöd gesagt: Wer keinen Arbeitsvertrag unterschreibt, der arbeitet (vermutlich) schwarz... Es gibt ein paar Fristen, innerhalb derer ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegen muss. Das ist Dein Recht als Arbeitnehmer. Ich meine mich an einen Monat zu erinnern. Man sollte sich niemals auf eine Beschäftigung einlassen, deren Konditionen nicht schriftlich fixiert sind... Denn das bedeutet in vielerlei Hinsicht Unsicherheit. Zwar gelten im Zweifel "allgemeine Regeln", welche im BGB festgeschrieben sind, allerdings greift insbesondere im Arbeitsrecht eine besonders geschützte, laienhaft würde ich sogar sagen "erweiterte", Vertragsfreiheit (z.B. was Vertragsstrafen, Verschwiegenheits- und Strafklauseln betrifft). Ohne das hier öffentlich zu sehr auszuwalzen: Klär Deinen Beschäftigungsstatus, lass Dir schleunigst einen Arbeitsvertrag ausstellen oder - solltest Du selbständig sein - regel entsprechend Dein Verhältnis zum Arbeit- oder Auftraggeber. Mehr kann und möchte ich - als Laie - nicht sagen.
irrtum!!! man arbeitet nicht schwarz nur weil man keinen vertrag hat. mit zahlung des ersten gehaltes sind die allgemeinen regeln des arbeitsrechts gültig und zulässig. mein vater arbeitet in seiner firma seit 23 jahren ohne arbeitsvertrag. um sicher zu gehen das man nicht schwarz arbeitet, muss man nur auf einen gehaltszettel bestehen, da sieht man dann ja ob der betrieb abgaben zahlt oder nicht. wie das im falle eines BV aussiieht ist mir aber ein rätsel. davon hab ich keine ahnung.
Geringfügig beschäftige bekommen soweit ich weiß generell kein richtiges mutterschaftsgeld. Ruf bei deiner Krankenkasse an und frag dort nach ich glaube aber zu wissen das du nur einen kleinen Beitrag bekommst,wenn überhaupt, dafür kannst du direkt ab Geburt das Elterngeld beantragen was in deinem fall wohl diese 300 € für 1 Jahr oder 150€ für 2. Jahre beträgt.
Hallo, ich hab mal gegoogelt und auch nach gefragt, das ich Muterschaftsgeld belomme von 210 Euro, wenn ich bis zum Mutterschaftsurlaub gearbeitet habe. Wenn ich ausgeschieden wohl auch, nur wenn ich Harz 4 beantrage wohl dann nicht. ich bekomme ja sowieso nix. und da liegt mein Problem. ich war gestern beim Arzt , sie hat mich krank geschrieben und dann soll ich zur Chefin gehen, wegen Beschäftigungsverbot danach. Es soll wohl die Krankenkasse bezahlen. Also gute Chancen das es doch noch Geld gibt. Auch wenns nicht soo viel ist.
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