Anerev86
Hallo zusammen, bei mir das leider alles irgendwie etwas chaotisch verlaufen. Nach einer unbezahlten Beurlaubung fange ich wieder ein Dienstverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber an - der Vertrag war nie gekündigt, nur die Krankenversicherung natürlich. Jetzt muss ich mich also wieder gesetzlich Krankenversichern, hab dann aber nur ein paar wenige Dienstwochen bis zum Mutterschutz. Nun frage ich mich, ob mich ne gesetztliche Krankenkasse deswegen ablehnen kann, wenn ich quasi fast nur komme um Geld im Mutterschutz zu beziehen? Weiß das zufällig jemand? Bzw. muss ich denen das mitteilen, oder kann ich einfach den MItgliedsantrag losschicken, bestätigen lassen und schick 3 Wochen danach das Attest bezüglich Mutterschutz und Entbindungstermin? Danke :)
Bist du pflichtversichert? Oder versicherst du dich freiwillig gesetzlich? Pflichtversicherte kann die GKV nämlich nicht ablehnen. Du bist ja aber auch noch nicht so weit in der Schwangerschaft in der 15. Woche. Ich hab meine GKV sogar während des Mutterschutzes gewechselt. Das war gar kein Thema für die.
Also in dem Fall Pflichtversichert in der GKV würde ich das direkt der KK mitteilen.
Achso - ja, noch bin ich nicht weit, aber dann wenn ich die KV brauche bin ich eben schon kurz vor Mutterschutz.
Ja ich bin pflichtversichert. Wir leben in Österreich, da bin ich jetzt auch bis zum Ende meiner Freistellung bei meinem Mann mit familienversichert. Danach wenn ich theoretisch wieder normal arbeite muss ich mich natürlich wieder in Deutschland versichern lassen. Ich würde mich auf jeden Fall nicht privat, sondern zB wieder bei der Audi BKK oder der AOK versichern lassen. Ich bin nur so verunsichert, weil das irgendwie so Schmarotzermäßig aussieht nun...kommt, arbeitet Alibimäßig ein paar Tage - und will dann kassieren....ob Krankenkassen dann nicht sagen können - neee, such dir nen andern Dummen der dir deinen Mutterschutz nun zahlt....
Wie gesagt. Wenn du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst kann dich eine deutsche gesetzliche KK nicht ablehnen. Solche Fälle sind eben über das Solidarprinzip abgesichert.
Prima, danke dir!
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