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begriffserklärung:alleinerziehend

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hallo, ich würde gerne wissen, wann man als alleinerziehend gilt? und zwar sieht es bei mir so aus, dass ich in 7 wochen mein kind erwarte und ich dann mit meinem freund zusammenziehen werde, damit er das elterngeld beantragen kann....ich werde jedoch das alleinige sorgerecht haben....gelte ich nun trotzdem als alleinerziehend, selbst wenn mein freund bei mir wohnt oder hat das mit dem sorgerecht nichts zu tun, denn in dem sinne erzieht mein freund das kind ja ganz normal wie ich auch mit


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kommt drauf an warum du fragst als ich mit meiner tochter (damals ca 1,5 jahre) zu meinem heutigen mann damals freund gezogen bin hab ich keine leistungen mehr von sozi/arbeitsamt erhalten sondern mein mann durfte sich netterweise komplett um uns kümmern finanziell... und trotzdem ist man ja alleinerziehend wenn man das alleinige sorgerecht hat. das ist ja immer im sinne des betrachters. wenn es um bezüge geht denke ich wirst du nicht mehr als alleinerziehend gelten weiß es aber nicht mehr sicher karin


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hallo, alleinerziehen bist du, solange du nicht mit dem vater des kindes zusammen lebst. habe schon ein paar mal gehört das einige JA die unterhaltszahlungen eingestellt haben weil ein neuer partner mit in der familie lebte, dies ist aber verfassungswiderig lg


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danke,bin nun informiert und weiß, dass ich NICHT alleinerziehend bin und das dass wohl vom sorgerecht nicht abhängt...da mein partner mit mir zusammen wohnt, erzieht er das kind ja quasi mit und nicht nur ich allein, unabhängig vom sorgerecht


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richtig das SR hat mit alleinerziehend nichts zu tun :) lg


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alleinerziehen hat nix mit dem sorgerecht zu tun. du kannst ein geteiltes sorgerecht haben und trotzdem mit dem kind alleine leben und bist somit alleinerziehend auch wenn der kindsvater das kind mal am wochenende holt, es lebt bei dir ohne vater. wenn du mit dem KV zusammenlebst bist du egal ob geteiltes sorgerecht oder gemeinsames sorgerecht nicht alleinerziehend. Blöde frage. warum kein geteiltes sorgerecht? LG, Bea


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weil unsere beziehung leider nicht immer rosig aussieht und immer wenn wir uns streiten oder so, er dann wegfährt, auf stur stellt, nicht ans handy geht und nicht mehr erreichbar ist.....sollten wir uns mal trennen, habe ich keine lust,ihm ständig hinterher zu rennen, um irgendeine unterschrift von ihm zu brauchen, ihn dann vielleicht nicht mal erreichen zu können, nur damit er mir eins auswischen kann...also wenn es mal krieselt,ist es mit ihm schon ganz schön problematisch.....dennoch hoffe ich natürlich,dass die beziehung hält und wenn wir zusammenleben und ich das sorgerecht habe, hat er wenn es nach mir geht, dennoch die gleichen rechte und ich würde ihm auch in schweren zeiten keine steine in den weg legen(bin ich dieser sache meiner meinung nach einfach erwachsener und reifer)..daher halte ich es für besser, dass alleinige sorgerecht zu haben


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und was ist wenn dir mal was passieren sollte? du weisst schon das er dann nicht vorrangig recht auf das kind hätte sondern ein vormundschaftsgericht entscheiden würde? und das das kind dann evtl erstmal in eine pflegefamilie kommen würde? auch die aussage das es um unterschriften gehen soll, halte ich für mehr als fraglich, es gibt kaum situationen in einem leben in denen beide elternteile gemeinsam unterschreiben müssen!! du hast keinerlei vorteile beim aSGR, weil KV alles einklagen kann.


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wenn ich aber mit dem vater im falle eines falles etwas zu klären habe und er auf stur stellt und nicht erreichbar ist und ich ihm dann hinterher rennen kann, dann ist das für mich schon ein vorteil....aber es ist ja auch meine entscheidung und auch mein problem....mal sehen,wie ich es machen werde


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ich verstehe deine bedenken bezügl unterschriften ect trennung nicht. lass dir doch einfach eine vollmacht geben. es stimmt das dein freund im falle eines falles nicht unbedingt vorranig hat! brauchst eh jedemal wenn du verreisen willst, nen ausweis ausstellenlassen willst ne unterschrift. es könnte ja sein das gerade ein antrag auf geteiltes bzw alleiniges sorgerecht des vaters läuft und du das land verlassen willst... naja musst du wissen war nur neugierig alles liebe, ALex


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hallo, alleinerziehend bist du, wenn du mit deinen kindern allein in einer wohnung wohnst und die kinder eben erziehst. wenn du mit einem partner zusammen wohnst, egal ob er der leibliche vater ist oder nicht, dann zählst du nicht mehr als alleinerziehend. mit dem sorgerecht hat das nichts zu tun, denn sehr viele getrennt lebende eltern haben geteiltes sorgerecht. und wenn die kinder allein bei der mutter leben ist diese trotzdem alleinerziehend!


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Naja, wenn ich weiß dass er schwierig ist, würde ich vermutlich genauso handeln. Und du weißt nie in welche Situtation man kommt und wenn dann der Vater blockt... Ich kenne das von der Freundin meines Schwagers. Deren Sohn (6J.) leidet an ADHS, ist jetzt von der Schule zurückgestellt und in der schulvorbereitenden Einrichtung. Mehrere Ärzte, Betreuer und Psychologen rieten ihr dringend den Jungen medikmantös zu behandeln! Gut und schön, wenn die Ärzte es raten, die Mutter einwilligt und der Vater blockiert. Er weigert sich sogar zu den Arztterminen mitzugehen, denn "die erzählen ja eh nur Quatsch" und er hätte schon seine eigene Meinung!!! Er war noch bei keinem einzigen Termin dabei... Achja, er würde ja evtl einwilligen, wenn sie auf den Unterhalt verzichtet... Häääääähh!! Vermutlich wird der Kleine im Herbst auf die Förderschule gehen (müssen), da er zwar nicht dumm ist, aber eben nicht tauglich für die Regelschule... LG Micha