Elternforum Schwanger - wer noch?

Befristeter Arbeitsvertrag + Arbeitsamtfrage .....

Befristeter Arbeitsvertrag + Arbeitsamtfrage .....

Mitglied inaktiv

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Ich habe einen befr. Arbeitsvertrag der Ende August diesen Jahres ausläuft. Mitte September bekomme ich unser Baby. Es ist ja nun bei befr. Arbeitsverträgen so, dass man sich spätestens drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages beim zuständigen Arbeitsamt melden muß und sich dort arbeitssuchend meldet. Ab Anfang August bis Ende August werde ich ja Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und ein Teil von der Krankenkasse bekommen. Ab September bekomme ich dann bis zu 90 % Krankengeld (so nennt sich das dann) nur noch von der Krankenkasse. Man bekommt ja sechs Wochen vor ET und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld. Danach möchte ich gerne mindestens zwei Jahre in Elternzeit gehen, sprich ich brauche mich ja erst einmal gar nicht Arbeitssuchend melden und bekomme auch erst einmal kein Geld vom Arbeitsamt. Wie sieht es dann aber mit dem Arbeitsamt aus? Muß ich mich da dennoch vorab melden? Kann ich während der Elternzeit ein paar Stunden arbeiten gehen, ohne das mir ein späterer Nachteil beim Arbeitslosengeld entsteht? Fragen über Fragen. Das ist wirklich gar nicht so einfach. Ich hoffe ihr konntet es soweit verstehen, was meine Frage und mein Problem ist. LG


Mitglied inaktiv

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Tja ziemlich verzwickt. Entweder du rufst mal auf dem A-Amt an und fragst nach oder stell doch deine Frage mal bei Frau Bader im Rechtsforum. LG Sandy


Mitglied inaktiv

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hallo, also ich hatte dieses Problem auch, mein Vertrag läuft Ende Juni aus und am 22.06. habe ich ET. Ich musste mich beim Arbeitsamt drei Monate vorher melden, da ansonsten die Krankenkasse dazu berechtigt ist das Mutterschutzgeld auf Arbeitslosengeldrate/niveau zu kürzen. Auch und vorallem weil du die Bescheinigungen deines Arbeitgebers ja benötigst wenn du wieder arbeitssuchend bist. Und wenn du zwei Jahre auszeit nehmen willst ist es fraglich ob dir der Arbeitgeber dann noch den "Wisch" vom Arbeitsamt ausstellt. ich habe auch gleich eine Bescheinigung mitbekommen die die KK ausfüllen muss wegen dem Mutterschaftsgeld. Vorallem wenn du evntl. auf Unterstützung von der Stadt angewiesen bist ist es wichtig, denn man gibt dir erst einen ALGII Antrag wenn du zuvor beim Arbeitsberater warst und der Bestätigt hat das du diese drei Monatsfrist eingehalten hast. Falls du noch fragen hast, mein mailaddi ist hinterlegt. LG Anke