Elternforum Schwanger - wer noch?

Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig?

Baby kommt früher als ET- Beantragung notwendig?

_mommy_17_18_

Beitrag melden

Hallo hier, ich habe eine Frage die ich leider bisher nicht beantwortet bekommen habe -.-. Unzwar geht es um den Mutterschutz, falls mein Baby vor dem errechneten ET kommt, soll es ja so sein, dass man die verlorene Schutzfrist vor dem ET nachdem ET hinten dranhängen kann... soweit sogut... nun habe ich aber erfahren dass man es beantragen muss... :o stimmt das? Wenn Ja, mit was für einer Frist? Das bedeutet wenn mein Baby 2 Wochen früher kommt muss ich es beim AG beantragen das ich den vollen Schutz erhalte? :/ Danke für eure Hilfe! LG


Banu28

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von _mommy_17_18_

Man kann nicht alles übers Internet klären. Frage bitte den Betriebsrat in Eurer Firma. Wenn es keinen gibt, kannst Du auch einfach Deine Krankenkasse anrufen, die beraten hier auch sehr gut und wissen genau diese Dinge! LG


shade1983

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von _mommy_17_18_

Hallo! Nein, du musst nichts beantragen, das ist einfach so. Der Zeitraum des MuSchus ändert sich im Prinzip nicht, außer es ist eine Mehrlings-/Frühgeburt oder med. indiziert. Im Normalfall weiß man ja auch nicht, wann das Baby kommt und kann entsprechend vorher nichts beantragen. LG


_mommy_17_18_

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shade1983

Vielen Dank :) LG


shade1983

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shade1983

MuSchG § 3 Abs. 2 https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html


Ivelchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von _mommy_17_18_

Also liege ich da jetzt ganz falsch , bei uns im Vorbereitungskurs wurde gesagt wenn das Baby eher kommt hat man Pech gehabt ( Sonderregelung Frühchen).die Zeit wird nicht hinten ran gehängt es gibt 6 Wochen vorher U acht hinter her .wenn man nach 5 Wochen vor ET das Baby bekommt hat man nicht hinterher 9 Wochen sondern trotzdem nur 8 Wochen.so wurde uns das erklärt


Julie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ivelchen

"Pech gehabt" gilt schon lange nicht mehr. Seit (ich glaube) 2002 gilt, dass der Mutterschutz immer mindestens 14 Wochen betragen muss. Wenn ein Kind z. B. 5 Tage vor dem errechneten Termin geboren wird, berechnet sich das Ende des MuSch weiterhin nach dem errechneten ET. Kommt das Kind nach dem errechneten ET zur Welt, laufen die 8 Wochen MuSch nach der Geburt ab diesem Termin. Für Frühchen gelten andere, großzügigere Regeln.


Mortons136

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von _mommy_17_18_

Hallo ... also mein Trio wird viel früher als erwartet da sein. Ich war bei meiner Krankenkasse und die sagten das geht automatisch das es hinten dran gegangen wird und man eben normal sein Geld weiter bekommt. Und dann nach der Frist die hinten dran kommt bekommt man Eltern Geld . Mein ET ist 11.10 aber so wie es aussieht geht's in der 34 ssw raus also mitte August wenn vorher nix passiert. LG