Mitglied inaktiv
hallo! mein arbeitsvertrag laeuft ende okt o7 aus, muss ich mich danach erst mal arbeitslos melden etc? ueber antworten o hinweise wuerde ich mich freuen. lg kraemo
Ja musst Du. Habe momentan das glaiche problem, Vertrag lief am 31.05.07 aus, wurde wegen der SS nicht verlängert, Mutterschutz beginnt am 24.07.07. Ich bekomme vom 01.06 - 23.07 Arbeitslosengeld, danach leider nichts mehr. Mutterschutzgeld bekommt man leider auch nicht. Hoffe ich konnte Dir helfen. LG Iris mit Julia Michelle inside
Hallo! Also ich habe 2005 im oktober mein Examen gemacht, und im Novemer fing mein Mutterschutz an! Habe nach dem Examen nis zum Mutterschutz Arbeitslosengeld bekommen. Und dann von der krankenkasse denn vollen Mutterschutzlohn, in Höhe des Arbeitslosengeldes! Also bekommst du was!! Gruss Magda
Hallo Kraemo, das war bei mir im Mai 05 auch so. Da lief mein bef. AV aus und mein Mutterschutz ging erst Ende Juli los. Hab mich auf dem Arbeitsamt gemeldet und Arbeitslosengeld bezogen. Du musst Dich aber 3 Monate VOR Ablauf Deines Vertrages bei denen melden, sonst kriegste ne Sperre. LG Tinky
Mutterschutzgeld bekommst Du von der KK.
ja du musst dich am besten jetzt schon für dann arbeitslos melden, dann am ersten Tag der arbeitslosigkeit da auf der matte stehen und dich nochmal melden (so ist es zumindest hier) und dann bekommst Du auch ganz normal Mutterschaftsgeld von der KK
vielen dank fuer eure infos!!!