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Auf Mutterschutz verzichten

Auf Mutterschutz verzichten

maierdbeere

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Hallo Ich habe eine Frage und zwar möchte ich auf ein paar Tage Mutterschutz vor Geburt verzichten, um einen vollen Monat Gehalt zur Berechnung des Elterngeldes zu haben aufgrund verspäteten steuerklassenwechsels). Ich muss dies doch einfach schriftlich gegenüber meines Arbeitgebers erklären. Aber wie funktioniert das dann mit der Krankenkasse. Auf dem Zettel von Frauenarzt steht dich der richtige Beginn des Mutterschutz oder? Muss ich mir den Teufel dann erst später geben lassen? Der darf doch nur 1 Woche alt sein? Hat da jemand Erfahrungen wie es funktioniert? Danke euch


MAMAundPAPA2013

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Ich glaube du spinnst dir da was zurecht was nicht eintreten wird. Informiere dich vorher bei der Elterngeldstelle.


Herbstlaub123

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Hä? Wieso volles Gehalt? Verstehe nur Bahnhof.


maierdbeere

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Antwort auf Beitrag von Herbstlaub123

verzichte ich auf ein paar Tage des Mutterschutzes vor der Geburt bis zum Ende des betroffenen Monats und arbeite dafür weiter, bekomme ich den ganzen Monat normales Gehalt und der Monat zählt zur Elterngeldberechnugn mit dazu. Es zählen ja nur volle Kalendermonate. Das ist der Hintergrund. Mir ist nur nicht klar wie das mit dem beantragen dann von statten geht


Herbstlaub123

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Antwort auf Beitrag von maierdbeere

Du bekommst doch während des Mutterschutzes dein volles Gehalt weiter. Verstehe ich jetzt nicht. Elterngeld bekommst du während der Elternzeit. Diese beginnt 8 Wochen nach der Geburt. Wann dein Kind geboren wird, weiß doch niemand sicher. +-10 Tage zum ET sind normal. Wenn dein Kind meinetwegen am 15.3. geboren wird, hast du bis 14.5. Mutterschutz und ab 15.5. Elternzeit. Und bekommst dann bis 14.3. des folgenden Jahres Elterngeld. Das ist also mitten im Monat. Und sie nehmen zur Berechnung immer die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit. Da sind keine vollen Kalendermonate.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von Herbstlaub123

Der Geburtsmonat zählt nicht in die Berechnung mit rein. Egal ob das Kind am 2.10.18 oder 31.10.18 geboren wird. Die Berechnung geht von September 2017 - September 2018. Ist also Quatsch was sie da machen will.


mellomania

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wegen ein paar kröten auf mutterschutz verzichten? so geldgeil kann man doch nicht sein, sorry. das hat doch seine gründe warum es mutterschutz gibt...verstehe ich jetzt überhaupt nicht. da ginge die gesundheit von mir und dem kind ganz klar vor!!! grad zum ende der Schwangerschaft hin!


Hannah79

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Im Mutterschutz vor der Geburt bekommst du doch dein volles Gehalt weiter? Das bringt dir also finanziell nichts. Nach der Geburt ändert sich minimal was durch ggf Mutterschaftsgeld etc., aber da darfst du nicht auf den Schutz verzichten. Das macht also wirklich keinen Sinn. Erkundige dich gerne nochmal bei der Familienkasse, da hast du viel Aufwand für keinen Nutzen. LG, Hannah


Tämelebäbchi

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Antwort auf Beitrag von maierdbeere

Wie kann man denn so etwas schon im Vorfeld wissen wann das Kind denn kommt? Manche sind Mütter ehe sie bis zum Mutterschutz kommen. Ob dieser eine Monat finanziell viel ausmacht wage ich zu bezweifeln. Viele Grüße


maierdbeere

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Antwort auf Beitrag von Tämelebäbchi

Oh man, Wieso antwortet ihr, wenn ihr keine Ahnung habt. Das ist doch sinnlose Zeit, die ihr da verbringt....echt schade... Das Elterngeld wird berechnet anhand der 12 Monate vor Geburt,ausgeklammert werden die Monate in denen man Mutterschutz bezogen hat. Deswegen rutscht der Bemessungszeitraum dementsprechend nach vorn. Beispiel Geburt im April, Mutterschutz beginnt im März, Berechnungsgrundlage sind die Monate März 18-Februar 18. Als Grundlage wird die steuerklasse verwendet, die man in den überwiegenden Monaten hatte.das sind also 7 bzw bei 6 Monaten zählt die letzte Steuerklasse. Da bei mir bei dieser Berechnung ein Monat für die bessere Steuerklasse fehlt, wollte ich gern auf ein paar Tage im März verzichten, so dass ich im März kein Mutterschutzgeld bekomme und er nicht aus der Berechnung rausfällt. Und gleich mal vorweg bevor ihr lospulvert warum ich sie zu spät geändert habe...Die ss wurde erst später festgestellt. Und es sind keine paar kröten sondern 350€ im Monat, das sind 3500€ im gesamten Elterngeldzeitraum.... Danke trotzdem für eure geopferte Zeit. Geholfen hat es mir aber leider nicht


-Talia-

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Die AP will auf ein paar Tage vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten, also zum Beispiel statt am 28.03. erst am 01.04. in den Mutterschutz gehen. Dann zählt nämlich noch der komplette März als Bemessungsgrundlage für das Eltern­geld. (April 17 bis März 18). Ist sie im März auch nur einen Tag im Mutterschutz, zählt der März nicht mehr dazu, sondern dann eben März 17 bis Februar 18. Und dann fehlt ihr wohl genau ein Monat in der Steuerklasse III, damit diese Grundlage für das Eltern­geld wird. Kann/ konnte man auf jeden Fall machen und ist nicht so völlig abwegig, wie ihr meint. @ AP: weiterhelfen kann ich dir leider nicht. Bei Frau Bader hatte sowas in die Richtung aber auf jeden Fall mal jemand gefragt. Vielleicht hilft dir das weiter. Findest du bestimmt über die Suchfunktion.


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von -Talia-

Nö. https://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von -Talia-

@MuP Warum Nö? Sie hat es wunderbar erklärt! Die Ausklammerungstatbestände stehen auch auf der von Dir benannten Seite. Mutterschaftsleistungen!


Mitglied inaktiv

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-Talia-

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Doch. Steht doch sogar in deinem Link.


Mitglied inaktiv

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Ach herje, die Frage ist doch nun nicht so schwer zu verstehen. Es zählen 12 Monate Einkommen vor Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes. Das Geld im Mutterschutz zählt nicht als Einkommen! Wenn man pauschal im Rechtsforum "immer" schreibt "vor Geburt" so kann das fatale Auswirkungen haben und ist so nicht korrekt. Jetzt kann es sein die Fragestellerin war im ersten Monat der Berücksichtigung zur Berechnung findet arbeitslos = macht 0 Euro Jetzt hat sie aktuell einen grandiosen Job und verdient 3500 Netto. Der vorgeburtliche Mutterschutz den sie nutzen darf aber nicht muss beginnt z.B. am 23.02. - somit würde die Gehaltszahlung vom 28.02. nicht berücksichtigt. Sie hätte den Monat aber gern in der EG Berechnung, damit der eine Monat in der Arbeitslosigkeit sich nicht negativ auswirkt. Also geht sie freiwillig erst am 01.03. in Mutterschutz. In ihrem Fall, gehts eben darum, dass die günstigere Steuerklasse berücksichtigt wird und dazu braucht sie noch einmal Einkommen in der besseren Steuerklasse - sonst zählt s nicht... Es gibt also durchaus Situationen, wie man dem Bsp. entnehmen kann, wo es sehr sinnvoll ist darüber nachzudenken auf etwas Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten und stattdessen zu arbeiten. Was für wen wann sinnvoll ist, sollten Außenstehende nicht beurteilen. Der eine machts für 10 Euro mehr EG, der andere würde es für 50 Euro mehr EG nicht tun. Geld hat doch letztlich im Empfinden für alle Menschen einen anderen Wert. Bg


_LeA_

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Super geschrieben. Fand auch die Frage absolut nicht sinnlos oder gar unverständlich- eher die Antworter darauf die die frage nicht verstanden haben....


maierdbeere

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Vielen dank, dass es hier Leute gibt, die das Problem verstanden haben. Hab es mittlerweile auch selber rausgefunden Quote ich es machen muss. Man kann auf dem Zettel für die Krankenkasse zur Beantragung des mutterschaftsgeld den Tag notieren bis zu dem man Gehalt bekommen hat. Also alles gut, danke.


_LeA_

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Ach super dann ging das ja reibungslos


Herbstlaub123

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Danke für die Erläuterung. Jetzt blicke ich auch durch. Danke.


Herbstlaub123

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Antwort auf Beitrag von _LeA_

Entschuldigung, aber man muss nicht gleich blöd kommen, nur weil man es nicht verstanden hat. Es gibt keinen Menschen auf der Welt, der sofort alles versteht. Wenn du diejenige bist, dann herzlichen Glückwunsch. Dann lass dich doch dafür auszeichnen.


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@Herbstlaub Man muss auch nicht alles auf sich beziehen. ;-) Man darf sich aber wundern, wenn Meinungen a la "Macht keinen Sinn" , sinngemäß "Wie dumm bist Du (Fragestellerin).? kommen. Was man nicht weiß, muss man ja nicht beantworten oder man schreibt eben "ich vermute" und nicht "ist so". Danke für die Glückwünsche ;-)


mimavi

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Antwort auf Beitrag von maierdbeere

Informiere dich bitte nochmal bei deinrm AG. So einfach ist das nicht. Ich wollte das damals so auch. Der AT hat ja dass Attest deines Arztes mit dem voraus. ET. Dieser der gilt als Berechnungsgrundlage für AG und Krankenkasse.


mimavi

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Antwort auf Beitrag von maierdbeere

Das funktioniert nicht. Dein Mutterschutz beginnt , ob du weiter arbeitest oder nicht. Du kannst während dem .Mutterschutz arbeiten, ihn aber nicht verschieben.


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Antwort auf Beitrag von mimavi

Nein, der Mutterschutz beginnt nicht, wenn die AN auf diesen ganz oder teilweise verzichtet. Er verkürzt sich halt entsprechend aber beginnen tut er nicht. Bitte verbreite keine Unwahrheiten.


QueenMum

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Genau so ist es !


PuenktchensMami

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Antwort auf Beitrag von mimavi

Unsinn. Stimmt so nicht. Informiere dich besser!


QueenMum

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Antwort auf Beitrag von maierdbeere

Hier, ich habe es genauso gehandhabt !!! Es ist nicht dumm diese Frage zu stellen ! Ich habe auf die vollen 6 Wochen vor dem errechneten Termin verzichtet, heißt ich bin bis zum ende arbeiten gegangen. Die Krankenkasse habe ich ab Geburt informiert und alles weitere ging seinen Gang. Der Arbeitgeber hat das ausgefüllt und die Krankenkasse hat auch diese Monate mit in die Berechnung genommen sowie auch die Elterngeldstelle. Die Mutterschutz Zeit vor der Geburt sind keine Pflicht man kann Sie nehmen muss aber nicht. Das macht zum Beispiel Sinn wenn man ein Einkommen hat was nicht jeden Monat gleich ausfällt wie z.B. bei mir.


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