Elternforum Schwanger - wer noch?

Auch Mutterschutz

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Hallo! Am 29. Dezember beginnt mein Mutterschutz, Stichtag ist der 9.2.2006. Danach geht der Mutterschutz ja noch acht Wochen. Ich möchte jetzt den Antrag auf Elternzeit/Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber einreichen. Diese Zeit möchte ich direkt im Anschluß nehmen. Wie ist das wenn sich der Geburtstermin nach vorne oder hinten Verändert? Verändert sich dadurch auch das Ende des Mutterschutzes, und damit der Beginn der Elternzeit? Oder wird das immer vom errechneten ET aus gesehen? Ich kann ja dann meinem Arbeitgeber erst NACH der Geburt genaue Angaben machen, oder? Bin verwirrt! Danke für Antworten Nadine.


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die elternzeit kannst du natürlich erst NACH der geburt einreichen, da hierfür das geburtstdatum ausschlaggebend ist. mutterschutz hast du immer 14 wochen, egal wann du entbindest. die elternzeit beginnt immer am geburtstag des kindes. der mutterschutz wird nicht mitgerechnet. wenn du 3 jahre elternzeit nimmst, ist der 3. geburtstag deines kindes auch dein erster arbeitstag. lg two_kids


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Hallo two_kids, woher hast Du Deine Informationen? In dem Leitfaden über Elternzeit, den das Bundesministerium für Familie und etc. herausgegeben hat, steht, dass beim Vater die Elternzeit ab der Geburt des Kindes beginnt und bei der Mutter nach dem Ablauf des Mutterschutzes (also 8 Wochen nach der Geburt). Die Elternzeit endet bei beiden Eltern spätestens mit Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, genau genommen stehen der Mutter damit keine vollen 3 Jahre Elternzeit zu. Rechtlich mach es den Unterschied, das ein Vater spätestens 8 Wochen vor dem errechneten ET Elternzeit beantragen muss, die Mutter dagen kann den Antrag noch fistgerecht bis 2 Wochen nach der Geburt einreichen.


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Ich wollte eigentlich gerne 2 Jahre nehmen, zumindest erstmal. Es ist meiner Meinung nach möglich das 3. Jahr dann noch anzuhängen, oder es zu einem Späteren Zeitpunkt zu nehmen. Nadine.


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eigentlich ist es doch auch völlig egal, an welchem tag die elternzeit anfängt. allerspätestens am 3. geburtstag muss man wieder arbeiten. will man vorher wieder arbeiten, kann man sich den tag ja aussuchen. der beginn der elternzeit ist also für nichts relevant.


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Hallo two_kids, Du hast recht für das Ende der Elternzeit ist es völlig egal, das die Mutterschutzfrist nicht dazugehört. Das spielt nur für die rechtzeitige Abgabe des Antrags eine Rolle und manche Arbeitgeber können da echt pingelig sein. Gruss


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Hallo Nadine, wenn Du einen Teil der Elternzeit erst nach dem 3. Geburtstag Deines Kindes nehmen willst, dann geht das nur mit Zustimmung Deines Arbeitgebers. Anders als in den ersten 3 Jahren kann der Arbeitgeber dann nämlich seine Zustimmung verweigern. Gruss


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Hallo, Du kannst den Antrag auf Erziehungszeit erst nach der Entbindung einreichen, da Du ja erst dann weisst, wann Dein Kind geboren wird. Und Danach richtet sich nunmal der Antrag. Du kannst zwar jetzt schon Deinen Arbeitgeber formlos informieren, was Du vorhast, aber den richtigen Antrag erst später stellen (schließlich kann es ja auch sein, dass Dein Kind früher oder später kommt und das hat dann jeweils Auswirkungen auf die Elterzeit. Viele Grüße Heike